21-11-2020 07:13
Hallo @detneu_24
wann genau wurde der Whirlpool geliefert und wann ist der Defekt aufgetreten und wurde dem Verkäufer mitgeteilt? Worauf lina nämlich hinauswill ist der Umstand, dass man im Gewährleistungsfall nach sechs Monaten dem Verkäufer nachweisen muss, dass der Defekt schon bei Übergabe veranlagt war - also in Deinem Fall die Gebläsepumpe schon beschädigt war, aber erst jetzt den Geist aufgegeben hat.
Innerhalb der ersten sechs Monate greift die Beweislastumkehr, sprich der Verkäufer müsste Dir nachweisen, dass Du die Pumpe kaputt gemacht hast. Wenn es jetzt aber tatsächlich so ist, dass die Schadensmeldung durch Dich doch noch innerhalb der ersten sechs Monate an den Verkäufer ging, dann ist er nicht raus aus der Sache, sondern müsste dafür gerade stehen.
Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers.
@detneu_24 schrieb:
Hallo,
Ich habe Anfang April einen whirlpool gekauft, bei dem nun in der Garantiezeit die Gebläsepumpe kaputt ging. Der Verkäufer fragte mich dann an, ob ich so kulant sei, die Pumpe selbst zu tauschen, wenn er mir eine neue schickt. Daraufhin schickte er mir eine Wasserpumpe. Wieder reklamiert. Dann schickt er mir ein Schlauchkupplungsstück????
Nun will ich den Pool zurückgeben, der Verkäufer reagiert nun aber gar nicht mehr auf meine Anfrage!
Wer weiss Rat?
M.M. hat der Verkäufer schon mehr gemacht als er musste!
ein freundliches Hallo.... @detneu_24
Bitte lesen: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gewaehrleistung-des-hae...