18-12-2020 09:17
@evy_eule schrieb:
Ist es eigentlich erlaubt, trotz Verkaufssperre, Feuerwerk in ebay zu verkaufen? Und dann normal mit DHL oder sonstigen Versand, zu verschicken? Feuerwerk ist doch Gefahrengut
Klar, und genau unter Gefahrengut kann man alle Artikel deswegen auch melden.
Ebay löscht da auch schon, aber so schnell kannste gar nicht gucken, sind neue Artikel von neuen Anbietern drin.
Ich denke, dass - wer auch immer da sitzt bei ebay - nicht unbedingt an löschwürdiges denkt, zumal die gewieften Verkäufer gerne schreiben, dass es sich um Attrappen handele, oder Dummys oder Deko.
Melden, melden, melden... je mehr desto besser.