02-07-2021 20:51
Hallo zusammen,
ich habe am 2.8.19 hier ein neues Handy gekauft ( so wurde es zumindest deklariert in der Anzeige des Verkäufers).
Nun lässt es sich seit 3 Wochen nicht mehr aufladen.
da das handy ja noch keine 2 Jahre alt ist und ich somit noch in der Garantiezeit bin, habe ich den Verkäufer kontaktiert.
Dieser hat mir eine Adresse gegeben, an die ich das Handy senden soll - gemacht, getan.
Nach einer Woche erhalte ich von dieser Adresse einen Kostenvoranschlag in Höhe von über 300 Euro ( kostet mehr als das Handy damals neu).
Daraufhin schrieb ich der Firma, welche den Kostenvoranschlag geschickt hatte, dass es sich hier um einen Garantiefall handelt und ich nichts bezahlen muss.
Da erhielt ich als Antwort, dass das handy zu meiner Zeit des Kaufes nicht mehr neu war und ich somit keinen Anspruch auf die Garantie habe.
Nun habe ich den damaligen Verkäufer kontaktiert, er wüsste nichts von sogenannter B-Ware. Auf meine Anfrage bezüglich der Übernahme der Reparaturkosten habe ich nur zweimal eine Mail erhalten mit Verweis auf etliche Paragraphen, dass die Garantie entfällt, wenn der Schaden erst nach der Lieferung zu stande gekommen ist und so weiter...
Wie soll ich mich hier verhalten? Der Kundenservice von dem Verkäufer ist einfach nur unzureichend.
Seit tagen meldet er sich nicht mehr.
Bitte um Hilfe.
Hallöchen @napu04
Deiner Schilderung entnehme ich, dass du bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft hattest. Nun musst du Unterscheiden: Der VK ist für die Gewährleistung zuständig und der Hersteller für die Garantie.
Die Beweislast dafür, dass der jetzige Defekt sozusagen schon von Anfang an im Gerät "schlummerte", läge inzwischen bei dir. Dazu könnte dir die Werkstatt sicherlich mehr sagen.
Allerdings geht es dir nun auch darum, dass du davon ausgegangen bist, ein nagelneues nagelneues Gerät mit voller Garantiedauer zu erhalten. Hast du die Artikelbeschreibung noch? Einen Lieferschein? Eine Rechnung?
Selbst wenn, wirst du nun aber zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen müssen. Ebay wird dich nicht unterstützen. Die fühlen sich nach Ablauf von 30 Tagen nicht mehr zuständig.
Sollte der Händler nicht seinen Firmensitz in Deutschland haben, würde ich das vermutlich abhaken.