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Garantiefall

Sehr geehrten Damen und Herren,
Wir haben 07.04.2020 eine Rückfahrcamera gekauft. Leider funktioniert die schon seit 2 Monaten nicht mehr. Wir haben versucht mit aufladen in der Steckdose mit Tagesschicht, alles funktioniert nicht. Nun wollten wir den Verkäufer kontaktieren, weil es ja elektronischer Artikel ist und gesetzlich Garantie hat. Aber den Verkäufer kann man nicht schreiben?!? Bitte um Hilfe, da müßte ja auch die ebay Garantie sein, Käufer Schutz.
Vielen Dank im voraus
Liebe Grüße
Mock

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@marinawalera  schrieb:
Sehr geehrten Damen und Herren,
Wir haben 07.04.2020 eine Rückfahrcamera gekauft. Leider funktioniert die schon seit 2 Monaten nicht mehr. Wir haben versucht mit aufladen in der Steckdose mit Tagesschicht, alles funktioniert nicht. Nun wollten wir den Verkäufer kontaktieren, weil es ja elektronischer Artikel ist und gesetzlich Garantie hat. Aber den Verkäufer kann man nicht schreiben?!? Bitte um Hilfe, da müßte ja auch die ebay Garantie sein, Käufer Schutz.
Vielen Dank im voraus
Liebe Grüße


Du bist hier nicht beim ebay-Kundendienst gelandet, sondern im Nutzer-Forum "Mitglieder helfen Mitgliedern".

Ebay-Garantie, Käuferschutz... Das gibt es alles nur für 30 Tage, wenn der Artikel nicht ankommt oder direkt defekt geliefert wird. Aber nicht nach fast einem Jahr, wenn der Artikel dann kaputt geht. Es gibt auch keine gesetzliche Garantie. Das wäre eine freiwillig Leistung des Herstellers.

 

Es gibt nur eine gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers - aber wenn seit dem Kauf mehr als 6 Monate vergangen sind, musst Du dem Verkäufer beweisen, dass der Artikel von Anfang an fehlerhaft war. Dürfte nur schwer gelingen, wenn der Artikel von April 2020 bis vor kurzem funktioniert hat.

 

Und da Du gern in China einkaufst, stammt vermutlich auch der Artikel und der Verkäufer daher. Da kannst du dann eh alles vergessen, wenn die 30 Tage von ebay und die 180 Tage Käuferschutzfrist von Paypal abgelaufen sind...

Das wird den VK nicht mehr interessieren. Kontaktiere den Hersteller.

 

Die Gewährleistung ist nichts anderes als eine Sachmängelhaftung.

Dem Käufer steht diese Gewährleistung bis 2 Jahre nach Kauf bzw. Übergabe zu.

Innerhalb der ersten 6 Monate wird allgemein davon ausgegangen, dass der Artikel schon beim Kauf mangelhaft war, ergo liegt die Beweislast beim Verkäufer, der muss nachweisen können, dass der Artikel mängelfrei war und der Käufer ursächlich für den entstandenen Sachmangel verantwortlich ist.

Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweislastumkehr.

Dann muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Sachmangel von Anfang an vorlag.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder