17-12-2025 22:43
Guten Tag,
ich habe meine alte Apple Watch über Ebay verkauft. In der Artikelbeschreibung habe ich alterstypische Akkunutzung geschrieben und etwas später - nachdem Bieter gefragt haben - die Restkapazität 76% in der Beschreibung hinzugefügt. Aber bevor die großen Bieter gekommen sind.
Nun wurde es verkauft und der Käufer möchte die Apple Watch als Defekt über den Käuferschutz zurückgeben. Da die Apple watch unter den Einstellungen den Hinweis gibt "Wichtige Batterienachricht Die Batteriekapazität ist deutlich reduziert. Um die Kapazität wiederherzustellen, überprüfe deine Service-Optionen". Ein Hinweis der immer kommt wenn die Restkapazität unter 80% ist.
An sich sehe ich wenig ein warum ich die Rücksendung bezahlen sollte, da Privatkauf. Auf der anderen Seite denke ich über die akzeptanz dessen nach, da unkompliziert und leider bietet Ebay selbst überhaupt keine Option an, der Anfrage zu widersprechen.
Wie sollte ich reagieren? Empfehlungen? Wo kann man überhaupt widersprechen als Verkäufer?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
18-12-2025 10:13
18-12-2025 09:46
Nein, dagegen gibt es leider keinen Schutz. Der Käufer kann mehr oder weniger behaupten was er will und ebay glaubt das erstmal.
Man kann zwar danach Einspruch erheben aber auch der wird fast immer zugunsten der Käufer entschieden.
17-12-2025 23:07
Ähmm verstehe ich also richtig. Das heißt also für Käufer ist der Käuferschutz eine 100% Sicherheit einfach Waren zurückzusenden, selbst wenn alles ordnungsgemäß angegeben wurde? Kann man sich also als Verkäufer davor nicht schützen?
17-12-2025 22:55
Guten Abend
da gibt es für dich eigentlich nichts zu überlegen, denn wenn du nicht freiwillig zurücknimmst und den Rückversand bezahlst wird ebay das für dich übernehmen und du bekommst einen Mangel ins Konto.
Stellst du keinen Rücksendeschein wird ebay nach der Frist erstatten und du bist möglicherweise Geld und Artikel los.
Und dabei spielt es keinerlei Rolle ob Privatverkauf oder nicht. Es gibt auch keine Möglichkeit da zu widersprechen.