18-12-2025 22:11
18-12-2025 23:09
Guten Abend @allesoder_20
Klingt alles ziemlich verworren , sodass bei mir der Eindruck entsteht , dass du dir hier dein Taschengeld aufbessern willst .
Hab da so meine Zweifel wegen deiner Volljährigkeit .
Hier darf man erst ab 18 handeln .
Wenn meine Annahme unbegründet ist , dann entschuldige bitte .
Schönen Abend noch ...........
18-12-2025 22:20
@allesoder_20 schrieb:
Hallo ich habe pokemonkarten für 230€ verkauft , hab meine Pflichten mit der Zustellung erfüllt und der käufer wollte den Handel lieber woanders abwickeln , haben dann auf eine andere Platform den kauf abgeschlossen und er wollte Bilder von der Rückseite haben und ich hab ihn sogar die Verpackung von vorne gezeigt und hat nicht bilder von der Rückseite der Verpackung angefordert und wenn man schon sagt man ist Sammler und fordert nicht mehr Informationen oder Bilder von den Sachen an dann ist das eigentlich eine Schuld , sobald er die karten von mir erhalten hatte hat er ohne diesen kauf gleich zu bestätigen erst die karten nachgeschaut und hat dann ein kaufsabbruch gefordert weil die karten Fake waren und selbst ich wusste nicht mal was davon das die Fake sind weil die für mich wie echt aussahen und ich neu auf diesem Gebiet bin und eigentlich hätte er ja schon vorher die bilder die er von mir bekam richtig nachschauenmüssen und jetzt hab ich meine Pflicht als Verkäufer erfüllt und hab somit dann eigentlich ein Anrecht auf das geld was er bezahlt hat , wie kann ich da jetzt am besten vorgehen oder was kann ich da jetzt tun? Soll ich die Rückerstattung bestätigen oder nicht?
Wie geht denn sowas, @allesoder_20 ?
18-12-2025 22:18 - bearbeitet 18-12-2025 22:20
@allesoder_20 schrieb:
... haben dann auf eine andere Platform den kauf abgeschlossen ...
Hallo @allesoder_20 ,
und warum schreibst du dann hier bei ebay, wenn der Verkauf nicht über ebay erfolgt ist?
Und bitte, wenn du keine Satzzeichen auf deiner Tastatur finden kannst, dann verwende bitte wenigstens Absätze.
Dein ganzer Text ist fast unlesbar dadurch.
18-12-2025 22:16
Wenn der Käufer reklamiert musst du den Rückversand bezahlen und erstatten. machst du das nicht wird ebay es für dich tun und du bekommst einen Mangel ins Konto.
Und wenn man schon mit solchen Artikeln handeln will dann sollte man sich auch etwas auskennen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Und was soll bedeuten "auf einer anderen Plattform den Kauf abgeschlossen"?