08-05-2021 00:26
Ich hab einen gebrauchten Elektro-Roller über EBAY verkauft, welchen ich zuvor selbst noch genutzt habe und diesen auch versichert hatte. Der Scooter war im tadellosen Zustand und hatte keine Mängel, jedoch behauptet nun der Käufer, dass verschiedenste Mängel vorhanden wären und hat dementsprechend eine Rücknahme über Ebay eingeleitet, welche aber schon allein laut meinem Anwalt nicht Rechtens ist, da in der EBAY-Anzeige stand, das dies ein Privatverkauf ohne Rücknahme und Gewähr ist.
Mal abgesehen davon, dass die Mängel definitv Seitens des Käufers erfunden und erlogen sind.
Es wird zum einen behauptet, dass das Vorderrad des Rollers klackert und angeblich das vordere Licht nicht funktionieren würde, was aber allein deswegen nicht sein kann da der Roller selbst noch bis kurz vor dem Versenden genutzt wurde und er mit Vers.-Kennzeichen versichert war (was bei einem Fahruntauglichen Gefährt nicht machbar wäre). Ebenso wurde behauptet das, das dazu gehörige Ladekabel nicht angekommen ist, welches ich extra mit Sendebeleg ein Werktag später hinter her geschickt habe und man anhand der Trackingnummer erkennen kann, dass diese Packet ebenfalls angekommen ist.
Desweiteren wurde bemängelt, dass die dazugehörige App sich nicht mit dem Scooter verbinden lässt, was aber ebenfalls offen zuvor offen über die FAQ's zur Verkaufsanzeige (Antwort zur Anzeige hinzufügen) kommuniziert wurde, da der Registrierungscode am Roller selbst, nicht mehr lesbar ist. Jedoch habe ich auch hier nachgefragt und man kann den Registrierungscode erneut über den Hersteller beantragen.
Nun ist es mir aber schleierhaft, dass nach all den Begründungen warum eine Rücknahme nicht gerechtfertig ist, Ebay es trotzdem fertig bringt, ferner jeder Rechtslage sich als Richter und Hänger auf zu spielen und hier entschieden hat, dass der Käufer mir den Artikel zurück schicken darf und ich dementsprechend den Kaufpreis erstatten muss (da mir Ebay diesen einfach von PayPal-Konto abziehen will).
Da ich nun schon das zweite Mal durch Entscheidungen von Ebay benachteiligt wurde, welcher aber leider auch jeglicher rechtlichen Grundlage widersprechen, sehe ich mich gezwungen jetzt entsprechend juristische Schritte einzuleiten, sollte es keine Möglichkeit geben dies auf einem normalen Wege zu klären!
Habt Ihr eine Idee, wie man das vielleicht noch ohne einen Anwalt klären könnte? Also nicht, dass ich was zu befürchten hätte, mein Anwalt ist schon informiert und ist sich sicher, diesen Fall ohne Probleme gewinnen zu können. Aber dennoch wäre mir eine stressfreie Alternative lieber, jedoch bezweifel ich, dass es bei Ebay eine stressfreie Variante gibt, da sich hier die meisten Aussage sogar gegenseitig widersprechen.
So wurde mir gestern noch von einem Ebay-Mitarbeiter gesagt, dass dies kein Problem wäre, das hier auf jedenfall zu meinen Gunsten entschieden wird und siehe da, ein Tag später bekomme ich eine Mail in der ich aufgefordert werde, dass Geld nach erhalt des zurück gesendeten E-Scooters an den Käufer (Betrüger) zurück zu zahlen...
Würdet Ihr anderster vorgehen, oder wo seht Ihr noch Möglichkeiten dagegen was zu machen?
@lukas.hegmann1990 schrieb:
Es wird zum einen behauptet, dass das Vorderrad des Rollers klackert und angeblich das vordere Licht nicht funktionieren würde, was aber allein deswegen nicht sein kann da der Roller selbst noch bis kurz vor dem Versenden genutzt wurde und er mit Vers.-Kennzeichen versichert war (was bei einem Fahruntauglichen Gefährt nicht machbar wäre).
Desweiteren wurde bemängelt, dass die dazugehörige App sich nicht mit dem Scooter verbinden lässt, was aber ebenfalls offen zuvor offen über die FAQ's zur Verkaufsanzeige (Antwort zur Anzeige hinzufügen) kommuniziert wurde, da der Registrierungscode am Roller selbst, nicht mehr lesbar ist.
Das Versicherungskenzeichen beweist weder, dass das Licht geht, noch das das Vorderrad nicht klackert. Die Versicherung beweist nur, dass das Fahrzeug versichert ist. Du hast eine ABE für den Roller, die beweist, dass irgendwann mal irgendwer kontrolliert hat, dass das Licht geht und der Roller technisch in Ordnung ist. Im Zweifel war es der Hersteller, der die ABE mit ins Paket geschmissen hat. Mit der ABE bekommst du das Versicherungskennzeichen, ohne dass die Versicherung den roller je zu Gesicht bekommen und da irgendwas kontrolliert hätte. Wenn danach das Licht oder der Roller kaputt geht, hast du immer noch die Versicherungsplakette am Roller. Die beweist also gar nichts.
Zu der App und dem nichtlesbaren Code steht überhaupt nichts in Deinem Angebot. Die Nachrichten sind nicht veröffentlicht worden. Sofern es also nicht Dein Käufer war, der die Frage vor dem Kauf stellte, weiß der nicht, dass der Code nicht lesbar und die App somit ohne Kontakt zum Hersteller nicht mehr installierbar ist.
Du kannst natürlich versuchen, Dein Geld vom Käufer einzuklagen und die Rücknahme abzuwehren - nachdem ebay/Paypal das Geld zurück gezahlt hat. Dein Anwalt wird Dich dabei sicher gern vertreten. Bei den Fakten, die Du hier im Forum erzählt hast und die man Deinem Angebot entnehmen kann, wäre ein Sieg aber alles andere als sicher.