am 17-01-2021 16:19 - zuletzt bearbeitet am 17-01-2021 19:46 von kh-marina
Hallo,
ich habe 5 Ikonen im Wert von 270,- an jemanden zum Jahreswechsel verkauft. Rechnung geschickt • per Mail kontaktiert • 05.01. nochmal die Rechnung geschickt • Frist zweimal verlängert und bis heute letzten Termin gesetzt.
Kein Rückmeldung. Vorfall ist bei ebay gemeldet - darauf aber auch seit Tagen keine Resonanz. Den Kauf kann ich nicht abbrechen. Habe die Ikonen aber heute wieder eingestellt, da ich sie im Auftrag der Familie verkaufe.
Habe auch kein Interesse mit solchen Leute weiter oder nochmal Geschäfte zu machen.
Wie kann ich den Verkauf jetzt abbrechen??
Freue mich von Ihnen zu hören.
Beste Grüße
Thomas
@tomwingo schrieb:
Hallo,
ich habe 5 Ikonen im Wert von 270,- an jemanden zum Jahreswechsel verkauft. Rechnung geschickt • per Mail kontaktiert • 05.01. nochmal die Rechnung geschickt • Frist zweimal verlängert und bis heute letzten Termin gesetzt.
Kein Rückmeldung. Vorfall ist bei ebay gemeldet - darauf aber auch seit Tagen keine Resonanz. Den Kauf kann ich nicht abbrechen. Habe die Ikonen aber heute wieder eingestellt, da ich sie im Auftrag der Familie verkaufe.
Habe auch kein Interesse mit solchen Leute weiter oder nochmal Geschäfte zu machen.
Wie kann ich den Verkauf jetzt abbrechen??
Freue mich von Ihnen zu hören.
Beste Grüße
Thomas
Ob Du jetzt kein Interesse mehr an dem Geschäft hast oder nicht, ist irrelevant. Du hast 5 gültige Kaufverträge. Wenn der Käufer zahlt, hast Du zu zu liefern.
Seit dem Kauf sind gerade mal 10 Werktage vergangen. Der Rest waren Feiertage und Wochenden. In dieser kurzen Zeit kommst Du niemals wirksam aus den Kaufverträgen raus, erst Recht nicht, wenn Dein bisheriges Handeln nur Rechnung und Mails senden war. Auch ein von Dir eingeleiteter Kaufabbruch über ebay oder ein Nichtzahler-Fall heben den Kaufvertrag nicht auf. Dafür müsste der Käufer aktiv zustimmen bzw. dir mitteilen, dass er die Artikel nicht mehr haben möchte. Dass der Käufer sich nicht meldet, reicht dafür nicht aus. Den Nichtzahler-Fall bei ebay kannst du nach 4 Tagen schließen, dann bekommst du die Provision zurück. Aber wenn der Käufer nach der Fallschließung noch zahlt, musst du trotzdem liefern.
Dein Käufer kann bis zum 31.12.2023 seine Rechte aus den Kaufverträgen geltend machen, da der Verkauf am 30.12.2020 war.
Beende die neuen Angebote umgehend, bevor die noch jemand kauft und dann kläre erst Mal die Sache mit Deinem ersten Käufer. Angemessene Zahlungsfrist per Einschreiben setzen (nicht nur per ebay-Nachricht), mindestens 14 Tage, ankündigen was passiert, wenn er bis dahin nicht zahlt. Es geht hier nicht nur um ein Taschengeld. Da sollte man schon ein bisschen mehr tun als ein paar Ebay-Nachrichten zu schicken, wenn man sich wirksam aus dem Kaufvertrag lösen will.