23-01-2021 07:35
Moin!
@chorzow84 Der Kaufvertrag sollte immer extra gekündigt werden, weil eine Durchziehung des Nichtzahlerfalls den Kaufvertrag nicht aufhebt.
Gleichzeitig muss der Verkäufer frist- und formgerecht letztmalig den Kaufbetrag anfordern unter Hinweis darauf, dass nach fruchtlosem Fristablauf der geschlossene Kaufvertrag als nichtig betrachtet wird und der Käufer dann keinen Anspruch mehr auf den Artikel hat.
Ein Nichtzahlerfall bei ebay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag der nach BGB geschlossen wurde
@chorzow84Ebay kann dir erlauben, was es will, es entbindet dich nicht von der Pflicht, den Kaufvertrag formlos zu kündigen. Das macht man immer, wenn man beim durchziehen des Nichtzahlerfalls ist und das kann man per Nachricht über ebay machen.
Nur weil ebay das sagt, ist der Kaufvertrag nicht nichtig und wenn du das formlos mitteilst, dann hebst du dir das auf und der Käufer muss sich dann auch nicht melden.
Ich hoffe, du verstehst es jetzt besser. Mit der formlosen KÜ hast du was in der Hand und bist auf der sicheren Seite, falls der K doch noch bezahlt. Denn du bist für dein handeln verantwortlich und nicht ebay.
@chorzow84Was ist denn jetzt mit dir los? Es geht doch nur um eine formlose KÜ des Kaufvertrags per Nachricht.
Ein Nichtzahlerfall bei ebay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag der nach BGB geschlossen wurde.
Mit der KÜ bist du dann nicht verpflichtet an den Käufer zu verkaufen, wenn er noch zahlt. du bist auf der sicheren Seite.
Kann es sein, daß wir aneinander vorbeireden? Ich will dir doch nichts böses.