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Kaufvertrag

Besteht der Kaufvertrag, nach einem Fall wegen nicht bezahlten Artikel, der geschlossenen wurde, weil nicht bezahlt wurde?

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Moin!

 

@chorzow84  Der Kaufvertrag sollte immer extra gekündigt werden, weil eine Durchziehung des Nichtzahlerfalls den Kaufvertrag nicht aufhebt.

 

Gleichzeitig muss der Verkäufer frist- und formgerecht letztmalig den Kaufbetrag anfordern unter Hinweis darauf, dass nach fruchtlosem Fristablauf der geschlossene Kaufvertrag als nichtig betrachtet wird und der Käufer dann keinen Anspruch mehr auf den Artikel hat.

 

Ein Nichtzahlerfall bei ebay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag der nach BGB geschlossen wurde

 

 

 

 

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