14-01-2021 12:05
Hallo Community,
ich wurde von Ebay überrascht, da der Service mir einen Artikel aus den Angeboten gestrichen hat.
Folgende Nachricht habe ich erhalten: Guten Tag two_sexy_woman,
Es handelt sich aber um frei verkäufliche Nadeln die nicht apothekenpflichtig oder verschreibungspflichtig sind. Ich kann euch auch keine Artikelnummer nennen, da alles von Ebay gelöscht wurde. Schaut einfach mal unter "Novofine 31G" nach. Dieser Artikel wird von vielen Privaten angeboten. Und keiner der Anbieter wurde innerhalb der letzten 48Std gelöscht !!? Da stellt sich doch die Frage, ob meine Löschung berechtigt war? Was sagt ihr dazu?
Ich habe schon mal so einenähnlichen Fall, damals habe ich eine leere (wohlgemerkt leere , empty, nichts drin .... Schachtel ) Zigarrenkiste aus Cuba, angeboten. Die Schachtel war aus Holz, reichlich verziert, stammte vom Vater aus dem Keller. Auch die wurde gelöscht, ich konnte die Schachtel auch zum verrecken nicht wieder einstellen. Bgründung war das Cuba auf der Embargoliste stand. Damit waren aber u.a. Zigarren gemeint, und nicht eine 60 Jahre alte Zigarrenschachtel.
Na aus Cuba darfst du bei ebay nichts verkaufen @Anonymous ,
und diese Nadeln auch nicht, du bist nicht gewerblich.
@Anonymous schrieb:Hallo Community,
ich wurde von Ebay überrascht, da der Service mir einen Artikel aus den Angeboten gestrichen hat.
Folgende Nachricht habe ich erhalten: Guten Tag two_sexy_woman,
Wir mussten Ihr Angebot entfernen, da es nicht unserem folgenden Grundsatz entsprach: Grundsatz zu Arzneimitteln und ärztlichen Leistungen Verschreibungspflichtige Medikamente oder Medikamente mit verschreibungspflichtigem Inhalt sind verboten.Es handelt sich aber um frei verkäufliche Nadeln die nicht apothekenpflichtig oder verschreibungspflichtig sind. Ich kann euch auch keine Artikelnummer nennen, da alles von Ebay gelöscht wurde. Schaut einfach mal unter "Novofine 31G" nach. Dieser Artikel wird von vielen Privaten angeboten. Und keiner der Anbieter wurde innerhalb der letzten 48Std gelöscht !!? Da stellt sich doch die Frage, ob meine Löschung berechtigt war? Was sagt ihr dazu?
Ich habe schon mal so einenähnlichen Fall, damals habe ich eine leere (wohlgemerkt leere , empty, nichts drin .... Schachtel ) Zigarrenkiste aus Cuba, angeboten. Die Schachtel war aus Holz, reichlich verziert, stammte vom Vater aus dem Keller. Auch die wurde gelöscht, ich konnte die Schachtel auch zum verrecken nicht wieder einstellen. Bgründung war das Cuba auf der Embargoliste stand. Damit waren aber u.a. Zigarren gemeint, und nicht eine 60 Jahre alte Zigarrenschachtel.
Moin @Anonymous
Das sind Spritzenaufsätze die in der Apotheke erhältlich sind!
Löscht Ebay hast du die Teile nicht mehr einzustellen!
Plattformbetreiber ist Ebay und der bestimmt wo es lang geht!
@Anonymous schrieb:Hallo Community,
ich wurde von Ebay überrascht, da der Service mir einen Artikel aus den Angeboten gestrichen hat.
Folgende Nachricht habe ich erhalten: Guten Tag two_sexy_woman,
Wir mussten Ihr Angebot entfernen, da es nicht unserem folgenden Grundsatz entsprach: Grundsatz zu Arzneimitteln und ärztlichen Leistungen Verschreibungspflichtige Medikamente oder Medikamente mit verschreibungspflichtigem Inhalt sind verboten.Es handelt sich aber um frei verkäufliche Nadeln die nicht apothekenpflichtig oder verschreibungspflichtig sind. Ich kann euch auch keine Artikelnummer nennen, da alles von Ebay gelöscht wurde. Schaut einfach mal unter "Novofine 31G" nach. Dieser Artikel wird von vielen Privaten angeboten. Und keiner der Anbieter wurde innerhalb der letzten 48Std gelöscht !!? Da stellt sich doch die Frage, ob meine Löschung berechtigt war? Was sagt ihr dazu?
Ich habe schon mal so einenähnlichen Fall, damals habe ich eine leere (wohlgemerkt leere , empty, nichts drin .... Schachtel ) Zigarrenkiste aus Cuba, angeboten. Die Schachtel war aus Holz, reichlich verziert, stammte vom Vater aus dem Keller. Auch die wurde gelöscht, ich konnte die Schachtel auch zum verrecken nicht wieder einstellen. Bgründung war das Cuba auf der Embargoliste stand. Damit waren aber u.a. Zigarren gemeint, und nicht eine 60 Jahre alte Zigarrenschachtel.
Dei nArtikel ist nicht "frei verkäuflich" oder bekommst Du den im Supermarkt?
Das ist ein Medizinprodukt, was Du nur in Apotheken kaufen kannst. Verkaufen darfst Du es also nur, wenn du Apotheker bist und eine Genehmigung zum Online-Verkauf von Medizin-Produkten hast. Trifft das auf Dich zu?
Nur weil du etwas rezeptfei in der Apotheke kaufen kannst, heißt das noch lange nicht, dass du das als Privat-Mensch auch verkaufen darfst. Die Löschung ist vollkommen zu Recht erfolgt.
Und was die Zigarrenschachtel angeht, so ist ebay nunmal Hausherr. Wenn die nicht wollen, dass Du das verkaufst, dann ist das so. Es gibt kein Recht aufs Verkaufen bei ebay. Wenn du noch ein paar Mal gegen die Grundsätze verstößt, dann hast du damit auch kein Problem mehr. Dann sperrt ebay Dich nämlich ganz für den Verkauf. Und auch das darf ebay.