22-05-2021 08:50
Ebay Werbung: als privater Verkäufer wird einem einsuggestiert, dass eine schnelleren Abwicklung bei Zustimmung der neuen Regelungen erfolgt.
Eine Lüge.
Realität ist, eine Verzögerung.
Beweis = Sie verkaufen einen Artikel. Der Kunde bezahlt sofort - an Ebay. Nicht an Sie.
Einzig und allein entscheidet Ebay wann Sie Ihr zustehenden Erlös auf Ihrem Konnto erhalten. Die kann bis zu 2 Wochen (vierzehn Tage) dauern. Ist dies rechtlich vertretbar?
Dies bezeichne ich als Bevormundung. Nicht nur das. Für mich persönlich ist dies eine vorsätzliche Unterschlagung. Paradox - ich habe dem auch aus Unwissendheit der Folgen, zugestimmt.
Warum dürfen Sie Ihren persönlich zustehenden Erlös dann bei einer Abholung behalten? Von der Logik her, müsste dieser Betrag bei Ebay zunächst eingezahlt werden, oder?
Wäre dies rechtlich auch vertretbar?
Jedem privaten Käufer kann ich nur empfehlen, nur dann einen Versand einzuleiten, wenn Sie persönlich die Zahlung in Händen halten. Gleich was auf Sie zukommen könnte. Schreiben Sie Ihren Käufer mit ein paar kurzen Worten an und erklären Sie Ihm Ihre Situation. Gegebenenfalls auch Hinweise. In den meisten Fällen, wird Er es verstehen, da es Ihm auch passieren kann.
Wo sind die rechtlichen Beistände? Anwälte und Co? Es betrifft den "Kleinen Mann" in unserer Gesellschaft.
Darf dieser mit unzähligen Hinweisen, was er darf - und was Er nicht darf, derart den Kopf verdreht werden, das Er nicht mehr wissen kann Was vorne und hinten ist?
Macht Euch mal Gedanken!
@kruged schrieb:Ebay Werbung: als privater Verkäufer wird einem einsuggestiert, dass eine schnelleren Abwicklung bei Zustimmung der neuen Regelungen erfolgt.
Eine Lüge.
Realität ist, eine Verzögerung.
Beweis = Sie verkaufen einen Artikel. Der Kunde bezahlt sofort - an Ebay. Nicht an Sie.
Einzig und allein entscheidet Ebay wann Sie Ihr zustehenden Erlös auf Ihrem Konnto erhalten. Die kann bis zu 2 Wochen (vierzehn Tage) dauern. Ist dies rechtlich vertretbar?
Dies bezeichne ich als Bevormundung. Nicht nur das. Für mich persönlich ist dies eine vorsätzliche Unterschlagung. Paradox - ich habe dem auch aus Unwissendheit der Folgen, zugestimmt.
Warum dürfen Sie Ihren persönlich zustehenden Erlös dann bei einer Abholung behalten? Von der Logik her, müsste dieser Betrag bei Ebay zunächst eingezahlt werden, oder?
Wäre dies rechtlich auch vertretbar?
Jedem privaten Käufer kann ich nur empfehlen, nur dann einen Versand einzuleiten, wenn Sie persönlich die Zahlung in Händen halten. Gleich was auf Sie zukommen könnte. Schreiben Sie Ihren Käufer mit ein paar kurzen Worten an und erklären Sie Ihm Ihre Situation. Gegebenenfalls auch Hinweise. In den meisten Fällen, wird Er es verstehen, da es Ihm auch passieren kann.
Wo sind die rechtlichen Beistände? Anwälte und Co? Es betrifft den "Kleinen Mann" in unserer Gesellschaft.
Darf dieser mit unzähligen Hinweisen, was er darf - und was Er nicht darf, derart den Kopf verdreht werden, das Er nicht mehr wissen kann Was vorne und hinten ist?
Macht Euch mal Gedanken!
Auch bei Abholung kann der Käufer immer über ebay zahlen - und Du musst die Ware rausrücken, wenn ebay Dir sagt, dass bezahlt ist. Du kannst die Ebay-Zahlmethoden bei Abhlung nämlich nicht ausblenden.
Und was unsere Gedanken angeht, die stehen alle hier im Forum. Lies Dich mal durch. Das hättest du besser tun sollen, bevor Du umstellst.