09-06-2021 14:36
Frage für jemanden aus der Familie der hier öfter kauft.....
Sie wollen einen ausländischen Finanzinstitut keine Abzugsvollmacht erteilen.
Sie wollen wie in den letzten 20 Jahren üblich ganz normal überweisen.
Ist das noch möglich oder sind sie nun hier raus? Onlinebanking haben sie nicht.
Was passiert wenn sie wie bisher an den Verkäufer, falls der Überweisung anbieten sollte bezahlen, ist das erlaubt?
Wenn Verkäufer noch Überweisung anbieten können kannst du auch nioch damit bezahlen. Aber diese Verkäufer werden immer weniger, da bei der neuen ZA keine Überweisung vorgesehen ist.
Wenn der / die Verkäufer bereits die neue ZA haben, darf mit Überweisung nicht bezahlt werden, auch wenn der Verkäufer dir evtl. die IBAN noch übermitteln könnte.