09-06-2021 14:36
Frage für jemanden aus der Familie der hier öfter kauft.....
Sie wollen einen ausländischen Finanzinstitut keine Abzugsvollmacht erteilen.
Sie wollen wie in den letzten 20 Jahren üblich ganz normal überweisen.
Ist das noch möglich oder sind sie nun hier raus? Onlinebanking haben sie nicht.
Was passiert wenn sie wie bisher an den Verkäufer, falls der Überweisung anbieten sollte bezahlen, ist das erlaubt?
@van_den_anderen schrieb:Frage für jemanden aus der Familie der hier öfter kauft.....
Sie wollen einen ausländischen Finanzinstitut keine Abzugsvollmacht erteilen.
Sie wollen wie in den letzten 20 Jahren üblich ganz normal überweisen.
Ist das noch möglich oder sind sie nun hier raus? Onlinebanking haben sie nicht.
Was passiert wenn sie wie bisher an den Verkäufer, falls der Überweisung anbieten sollte bezahlen, ist das erlaubt?
Wenn er Überweisung anbieten kann, geht das noch (alte Zahlungsmethode).
Falls er sich bei ebay Zwangsanmelden musste, kann nicht mehr direkt an den Vk überwiesen werden, sonst wird er sanktioniert und ebay bricht den Kauf ab, wenn keine Zahlung über ebay einging.
Entgegen deutschem Recht § 433 BGB.