27-04-2021 13:51
Hallo, ich studiere im Moment die neuen Zahlungsmodalitäten . Nun habe ich z.B. eine alte Nähmaschine im Angebot, die ich nicht verschicken kann (fehlendes Transportmittel) und deshalb bei Versand "nur Abholung" angegeben: wie würde es Ebay in diesem Fall mit den neuen Zahlungsmodalitäten gestalten, darf der Käufer dann ,wie bisher in solchen Fällen, bei Abholung bezahlen oder nicht?
Zweites Anliegen : mein Sohn hatte vor ca 2 Jahren einen Fall bei dem Ebay den Streitfall gegen ihn entschieden hat , obwohl nachweislich das Transportunternehmen zuständig war. Er ist zum Rechtsanwalt incl. Gerichtsentscheid zu seinen Gunsten, hat er nach ca 6 Monaten vom Käufer sein Geld bekommen und auch die Anwalts-/Gerichtsgebühren müßte der Käufer übernehmen. Es gibt halt solche "schwarzen Schafe" auch bei Käufern. Jetzt nach dem neuen Zahlsystem hätte Ebay zusätzlich 19,04 Euro verlangt : das kann doch so nicht sein?! Irgendwie wirkt mir das alles ziemlich "verwirrend" : Es werden angeblich keine Transfergebühren erhoben , aber lt. Text auf die Verkaufsprovision nochmal 0,35 Euro pro Bestellung verrechnet...........wie gesagt, es verwirrt mich oder ich bin zu alt zum Kapieren und hier kann mir jemand sagen wie einfach es doch ist............. DANKE !
Ich würde nur Barzahlung akzeptieren. Und den Käufer zusätzlich unterschreiben lassen, gekauft wie gesehen nach Möglichkeit zum Testen. Privatleute dürfen ihre Vertragsmodalitäten selbst aushandeln.
Denn ebay behält sich vor, Geld länger einzubehalten, sowieso wenn das höhere Beträge sind:-(
Zahlungen erhalten
Sobald die Bestellung Ihres Käufers bestätigt ist, leiten wir eine Auszahlung ein. Im Rahmen der Zahlungsabwicklung erhalten Sie Ihre Auszahlungen direkt auf Ihr angegebenes Bankkonto, unabhängig davon, welche Zahlungsmethode Ihr Käufer wählt. Wenn Ihre Zahlung einbehalten wird, kann sich Ihre Auszahlung verzögern.
Auch wenn wir die Einzelheiten einer Transaktion prüfen müssen, können wir einen Zahlungseinbehalt festlegen. Grundlage für diese Entscheidung können Kriterien sein wie: Kategorie, Preis und Verkäuferstatus.
Das Problem ist, dass man bei der neuen Zahlmethode nicht mehr "nur Barzahlung" akzeptieren kann. Man kann die "Ebay-Zahlmethoden" nicht ausblenden. Die werden immer angeboten. Also kann der Käufer auch immer damit zahlen.
Sicher kann man in die Artikelbeschreibung reinschreiben "Nur Barzahlung!", was dann auch Vertragsbestandteil wäre. Aber vermutlich wird ebay solche Angebote ganz fix wegen Grundsatzverstoß löschen, wenn die das spitz bekommen. Und wenn der Käufer dann trotzdem mit "Ebay-Zahlung" bezahlt, hast Du als Verkäufer den Ärger an der Backe. Weil einfach so zurückzahlen ist ja auch nicht, wenn ebay die Kohle festhält.