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Nicht Abgeholte Gegenstand

Ich habe was verkauft, es ist bezahlt, wurde nicht abgeholt.

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@brogeorg 

 

Dein Käufer kann Anspruch auf den Artikel bis zum 31.12.2023 erheben. Wenn nachweislich eine Abholung vereinbart war und er sie nicht eingehalten hat, dann haftest du jetzt nur noch für grobe Fahrlässigkeit, denn dann läge ein sog. Gläubigerverzug vor. Zudem könntest du in so einem Fall auch Verzugskosten geltend machen, z. B. wenn es sich um sperrige Ware handelt, die du einlagern müsstest oder die sonst wie Kosten verursacht.

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