04-03-2020 19:08
Guten Abend,
am 08.02. hat eine Käuferin reklamiert, dass ein Karton bei ihr beschädigt ankam. Sie wurde ziemlich "heftig" und forderte Rücknahme. Nachdem der Karton bei uns unversehrt abgeschickt worden war, habe ich angeboten, das wir bei Hermes eine Schadensanzeige stellen.
Ebay hatte ich zu dem Zeitpunkt schon informiert, weil die Käuferin an einem Tag ca. 10 Nachrichten geschickt hat und sich auch im Tonfall vergriffen hat.
Es kam dann eine Nachricht "Das Thema ist für mich erledigt". Es folgte noch eine Schimpfkanonade, eine schlechte Bewertung und dann haben wir bis vor ein paar Tagen nichts mehr gehört.
Nun fordert sie wieder eine Rücknahme und will ein Versandetikett. Ich habe nun bei Hermes eine Schadensanzeige erstattet, aber die muss eigentlich innerhalb von sieben Tagen erfolgen.
Was tun?????
Hat jemand Erfahrung?
@huibuh100 schrieb:Guten Abend,
am 08.02. hat eine Käuferin reklamiert, dass ein Karton bei ihr beschädigt ankam. Sie wurde ziemlich "heftig" und forderte Rücknahme. Nachdem der Karton bei uns unversehrt abgeschickt worden war, habe ich angeboten, das wir bei Hermes eine Schadensanzeige stellen.
Ebay hatte ich zu dem Zeitpunkt schon informiert, weil die Käuferin an einem Tag ca. 10 Nachrichten geschickt hat und sich auch im Tonfall vergriffen hat.
Es kam dann eine Nachricht "Das Thema ist für mich erledigt". Es folgte noch eine Schimpfkanonade, eine schlechte Bewertung und dann haben wir bis vor ein paar Tagen nichts mehr gehört.
Nun fordert sie wieder eine Rücknahme und will ein Versandetikett. Ich habe nun bei Hermes eine Schadensanzeige erstattet, aber die muss eigentlich innerhalb von sieben Tagen erfolgen.
Was tun?????
Hat jemand Erfahrung?
Deine Käuferin moniert eine Beschädigung durch falsche Verpackung. In dem Fall kann man sich eine Schadensmeldung an Hermes auch sparen. Die würden ohnehin nur eine falsche Vrpackung bescheinigen und jegliche Zahlung ablehnen.
Wie hattest Du den Leerkarton denn verpackt?
Wenn wirklich eine unzureichende Verpackung schuld ist, dass der gekaufte Pappkarton nicht heile ankam, dann bist Du schadenersatzpflichtig. Du musst so verpacken, dass dem Inhalt der Sendung nichts geschehen kann.