05-11-2020 08:52
Das was EBAY mitgeteilt hat ist für mich nicht ersichtlich. Ich sehe keine Begründung des Käufers zur Rücknahmes des Gebotes. Warum schreibt man das nicht gleich rein. Hier der Text:
Hallo samsonjaguar,
Ein zuvor gesendeter Preisvorschlag für den folgenden eBay-Artikel wurde zurückgezogen: Die Zurücknahme und die Begründung für die Zurücknahme können Sie einsehen, indem Sie auf der Artikelseite auf den Link für die Angebotsübersicht klicken. Achten Sie darauf, die Seite zu aktualisieren oder neu zu laden, um die aktuellen Informationen zu sehen.
Ersichtlich ist für mich erschreckenderweise, dass du unter dem Deckmantel hier privat verkaufst obwohl du eindeutig gewerblich mit Neuware, teilweise in mehrfacher Ausführung handelst !
https://www.ebay.de/sch/samsonjaguar/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg
Weisst du eigentlich, wie teuer Abmahnungen wettbewerbsrechtlicher Art sein können?