14-06-2020 16:51
Hallo eBayer,
vielleicht kann mir mal einer erklären, WELCHE RECHTE ein VERKÄUFER hier bei eBay hat...?
Ich bin nun schon einige Zeit/Jahre - als Privatanbieter hier unterwegs, ganz ohne Interesse am großen Geld oder auch wie die PROFIS - um hier maximal PROFIT u machen...
Nur passierte es in jüngster Zeit mehrmals, dass sogenannte DEPPEN oder auch SPASSBIETER hier auf meine Angebote nach "eBay-grundsätzen" - eigentlich "verbindlich bieten bzw. sofort kaufen..."
Nur - eine BIETERIN HAT NACH WOCHEN UND NUN NACH MONATEN nicht BEZAHLT... Klar muß man dann das angebot erneurn und wieder einstellen - eigentlich unnötiger Mist.
Den "FALL" den man bei eBay eröffnen kann, ist blanger **bleep** - denn WAS nützt es mir?
Kann man als VERKÄUFER hier eine verdiente negative BEWERTUNG vornehmen? NEIN!
Ein jüngster FALL:
Ein vom Namen und von der Beherrschung der deutschen Schriftsprache/Grammatik sicher NICHT DEUSTCHER - ersteigert ein Angebot am 08.06.2020
Ja und erst gestern am 13.06.2020 fällt ihm ein, dass ER "vom Kauf zurück treten" möchte...
Ja WARUM? Es läßt sich nur spekulieren oder vermuten - "...was billigeres gefunden, oder reicht das Taschengeld von Mutti nicht...?"👈🤔🤦♂️
Ja in all diesen FÄLLEN kann man ebay darüber informieren oder versuchen, sich "selbst schlau zu lesen..."
Nur überall wird auf die RECHTE DER KÄUFER eingegfangen - und die RECHTE der VERKÄUFER?
Darüber findet man NICHTS...
Oder jemand kann mich gern eines anderen darüber belehren...
Hallo @knobidecool
belehren will dich hier bestimmt niemand. Nutz doch einfach die Mittel, die dir ebay zur Verfügung stellt.
Selbstverständlich kannst du auch die Erfüllung deines Kaufvertrags gerichtlich einklagen.
Nichtzahler bewertet man gar nicht !
Seitdem das Bewertungssystem im Mai 2008 geändert wurde, können Käufer von Verkäufern nicht mehr neutral oder negativ bewertet werden.
Trotzdem bewerten einige Verkäufer ihre Nichtzahler immer noch, nämlich mit einer grünen Bewertung und einem negativen Text der auf die Nichtzahlung hinweist.
Viele Verkäufer wissen immer noch nicht, daß es zum einen nicht erlaubt und zum anderen auch unzweckmäßig ist, dem nichtzahlenden Käufer mit einer positiven Bewertung und einem negativen Kommentar das Bewertungsprofil aufzuwerten.
Diese Bewertungen werden auf Antrag des jeweiligen Käufers von ebay gelöscht da sie einen Verstoß gegen den
Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen
darstellen.
Es dürfen keine negativen Bewertungskommentare und gleichzeitig positive Bewertungspunkte abgegeben werden.
Gewarnt werden andere Verkäufer durch solche Bewertungen entgegen vieler Meinungen irrigerweise nicht!
Es sollte allen Verkäufern klar sein, dass die Bieterlisten wie auch die Accountnamen im Bewertungsprofil in der Ansicht für jeden anderen -außer dem Verkäufer und dem Käufer selbst- anonymisiert sind!
Jeder Verkäufer sieht demzufolge erst dann eine "ungrüne" Bewertung im Profil eines Nichtzahlers, wenn dieser schon bei ihm geboten/bzw. gekauft hat! Für Maßnahmen, beispielsweise Streichung des Gebots, ist es dann meistens viel zu spät, denn kaum ein Verkäufer sieht sich die Profile seiner potentiellen Bieter während des Bietvorgangs an !
Eine Bewertung an ein Mitglied o***h (33
) ist daher sinnfrei und wertet das Bewertungsprofil eines Nichtzahlers auf.
ebay stellt folgende Mittel zur Verfügung:
Grundsätzlich ist ein Käufer verpflichtet, den Artikel nach 2 Tagen zu bezahlen !
Grundsatz zur Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel
Der Verkäufer eröffnet bei ebay einen Fall wegen der Nichtzahlung, die Option ist frühestens 4 Tagen nach Verkauf möglich und steht bis 32 Tage nach einem Verkauf zur Verfügung.
Nichtzahlerfall melden, Problemfall eröffnen
Der eröffnete Fall kann frühestens (uhrzeitgenau) nach 4 x 24 Stunden - durch den Verkäufer aktiv geschlossen werden. Erfolgt in dieser Zeit keine Reaktion des Nichtzahlers, erhält er einen - für uns nicht sichtbaren - Eintrag im Käuferprofil und verliert sein Bewertungsrecht. Der Verkäufer erhält die Verkaufsprovision von ebay gutgeschrieben.
Werden Fälle vom Verkäufer binnen 36 Tagen nicht selbst geschlossen, so schliesst ebay diese spätestens am 37.sten Tag und es gibt keine Gebührenerstattung.
Gleichzeitig muss der Verkäufer frist- und formgerecht letztmalig den Kaufbetrag anfordern unter Hinweis darauf, dass nach fruchtlosem Fristablauf der geschlossene Kaufvertrag als nichtig betrachtet wird und der Käufer dann keinen Anspruch mehr auf den Artikel hat.
Ein Nichtzahlerfall bei ebay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag der nach BGB geschlossen wurde
Die Accountnamen der Nichtzahler setzt man auf die
Bietersperrliste
damit sie nicht erneut bieten/kaufen können und nutzt zudem die Option, Bieter mit Verwarnungen automatisch von den eigenen Auktionen auszuschließen.
Im eingeschränkten Käuferkreis gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die man als Verkäufer ebenfalls nutzen sollte um mit weiteren Optionen die Bieter zu filtern.
Eingeschränkter Käuferkreis
Wenn ein Mitglied eine gewisse (unbekannte) Anzahl von Verwarnungen im Profil hat, wird es von ebay vom Handel ausgeschlossen. Wenn ebay einem Mitglied den Handel untersagt, darf das Mitglied auch keinen Handel mit eventuellen anderen Accounts mehr auf der ebay Plattform betreiben.
Mitglieder, die vom Verkäufer gesperrt wurden, dürfen auch mit anderen Accounts dort nicht bieten.
Grundsatz zum Gebrauch mehrerer ebay-Konten
Verboten
Erstellen eines neuen Kontos oder Verwenden eines bereits bestehenden anderen Kontos, um Verkaufs- oder Kauflimits oder -beschränkungen oder andere Richtlinien zu umgehen
