14-06-2020 16:51
Hallo eBayer,
vielleicht kann mir mal einer erklären, WELCHE RECHTE ein VERKÄUFER hier bei eBay hat...?
Ich bin nun schon einige Zeit/Jahre - als Privatanbieter hier unterwegs, ganz ohne Interesse am großen Geld oder auch wie die PROFIS - um hier maximal PROFIT u machen...
Nur passierte es in jüngster Zeit mehrmals, dass sogenannte DEPPEN oder auch SPASSBIETER hier auf meine Angebote nach "eBay-grundsätzen" - eigentlich "verbindlich bieten bzw. sofort kaufen..."
Nur - eine BIETERIN HAT NACH WOCHEN UND NUN NACH MONATEN nicht BEZAHLT... Klar muß man dann das angebot erneurn und wieder einstellen - eigentlich unnötiger Mist.
Den "FALL" den man bei eBay eröffnen kann, ist blanger **bleep** - denn WAS nützt es mir?
Kann man als VERKÄUFER hier eine verdiente negative BEWERTUNG vornehmen? NEIN!
Ein jüngster FALL:
Ein vom Namen und von der Beherrschung der deutschen Schriftsprache/Grammatik sicher NICHT DEUSTCHER - ersteigert ein Angebot am 08.06.2020
Ja und erst gestern am 13.06.2020 fällt ihm ein, dass ER "vom Kauf zurück treten" möchte...
Ja WARUM? Es läßt sich nur spekulieren oder vermuten - "...was billigeres gefunden, oder reicht das Taschengeld von Mutti nicht...?"👈🤔🤦♂️
Ja in all diesen FÄLLEN kann man ebay darüber informieren oder versuchen, sich "selbst schlau zu lesen..."
Nur überall wird auf die RECHTE DER KÄUFER eingegfangen - und die RECHTE der VERKÄUFER?
Darüber findet man NICHTS...
Oder jemand kann mich gern eines anderen darüber belehren...
@knobidecool schrieb:Hallo eBayer,
vielleicht kann mir mal einer erklären, WELCHE RECHTE ein VERKÄUFER hier bei eBay hat...?
Ich bin nun schon einige Zeit/Jahre - als Privatanbieter hier unterwegs, ganz ohne Interesse am großen Geld oder auch wie die PROFIS - um hier maximal PROFIT u machen...
Nur passierte es in jüngster Zeit mehrmals, dass sogenannte DEPPEN oder auch SPASSBIETER hier auf meine Angebote nach "eBay-grundsätzen" - eigentlich "verbindlich bieten bzw. sofort kaufen..."
Nur - eine BIETERIN HAT NACH WOCHEN UND NUN NACH MONATEN nicht BEZAHLT... Klar muß man dann das angebot erneurn und wieder einstellen - eigentlich unnötiger Mist.
Den "FALL" den man bei eBay eröffnen kann, ist blanger **bleep** - denn WAS nützt es mir?
Kann man als VERKÄUFER hier eine verdiente negative BEWERTUNG vornehmen? NEIN!
Ein jüngster FALL:
Ein vom Namen und von der Beherrschung der deutschen Schriftsprache/Grammatik sicher NICHT DEUSTCHER - ersteigert ein Angebot am 08.06.2020
Ja und erst gestern am 13.06.2020 fällt ihm ein, dass ER "vom Kauf zurück treten" möchte...
Ja WARUM? Es läßt sich nur spekulieren oder vermuten - "...was billigeres gefunden, oder reicht das Taschengeld von Mutti nicht...?"👈🤔🤦♂️
Ja in all diesen FÄLLEN kann man ebay darüber informieren oder versuchen, sich "selbst schlau zu lesen..."
Nur überall wird auf die RECHTE DER KÄUFER eingegfangen - und die RECHTE der VERKÄUFER?
Darüber findet man NICHTS...
Oder jemand kann mich gern eines anderen darüber belehren...
Schau mal, das kommt raus wenn Vk den blanger **bleep** durchziehen!
Wie kann ich wieder einkaufen - eBay Community
zwei Meldungen wegen "Nichtbezahlung eines Artikel... - eBay Community
Da wäre allen Verkäufern geholfen, findest du nicht? Auch ohne rote BW, die weiß ein Vk ja nicht, wenn in den letzten sec. geboten wird. Oder wie machst du deine Schnapper hier?
Na ja.... ich finde TE sitzt ein wenig im Glashaus bezüglich Sprache/Grammatik 
Den "FALL" den man bei eBay eröffnen kann, ist blanger **bleep** - denn WAS nützt es mir?
Kann man als VERKÄUFER hier eine verdiente negative BEWERTUNG vornehmen? NEIN!
Ein jüngster FALL:
Ein vom Namen und von der Beherrschung der deutschen Schriftsprache/Grammatik sicher NICHT DEUSTCHER - ersteigert ein Angebot am 08.06.2020