am 28-06-2021 14:27 - zuletzt bearbeitet am 28-06-2021 14:34 von pat
Sehr geehrte Damen und Herren
Tag @lyson_deutschland hier ist kein Kundenservice, und was du mit OSS meinst, erschliesst sich mir jetzt nicht wirklich.
Meinst du den Link zur Online-Streitschlichtung?
Ab 1. Juli 2021 gilt EU-weit ein Fernabsatzgrenzwert von EUR 10.000 für die Mehrwertsteueranmeldung. Dieser Grenzwert ersetzt die bisherigen landesspezifischen Grenzwerte für den Fernabsatz innerhalb der EU. Das bedeutet, dass Sie bei Verkäufen an nicht für die Mehrwertsteuer angemeldete Käufer in allen EU-Ländern entsprechend dem Land der Lieferadresse Mehrwertsteuer berechnen müssen, wenn der Gesamtbetrag dieser Verkäufe mehr als EUR 10.000 (GBP 8.818) beträgt. Zu diesem Zweck müssen Sie sich entweder in jedem der EU-Länder, in denen Sie Verkäufe tätigen, für die Mehrwertsteuer anmelden oder den EU VAT One Stop Shop verwenden.