Wenn du wie du sagst Gewährleistung hast dann muss es sich um einen gewerblichen VK handeln und der sollte auch ein Impressum haben wo man weitere Kontaktmöglichkeiten findet.
Wenn aber bereits 1 Jahr oder mehr vergangen ist bist du in der Beweispflicht, dass der Defekt / Schaden schon beim Kauf vorhanden war und das dürfte fast unmöglich sein.
Ebay kann dabei nicht helfen, ebay ist nicht zuständig für deine Verbraucherrechte. Diese musst du selbst durchsetzen.
Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)