10-02-2021 11:42
Der Verkäufer ist nach 6 Monaten eh raus aus der Garantie wenn er nicht gleichzeitig der Hersteller ist.
Du musst dich an den Hersteller wenden.
Die Gewährleistung ist nichts anderes als eine Sachmängelhaftung.
Dem Käufer steht diese Gewährleistung bis 2 Jahre nach Kauf bzw. Übergabe zu.
Innerhalb der ersten 6 Monate wird allgemein davon ausgegangen, dass der Artikel schon beim Kauf mangelhaft war, ergo liegt die Beweislast beim Verkäufer, der muss nachweisen können, dass der Artikel mängelfrei war und der Käufer ursächlich für den entstandenen Sachmangel verantwortlich ist.
Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweislastumkehr.
Dann muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Sachmangel von Anfang an vorlag.
@maudimaunzi schrieb:
Vor 1 Jahr habe ich eine Pflanzenlampe bei “mmarktplatz“ gekauft, die nun defekt ist. Um einen Umtausch zu bekommen, ist aber diese Firma bei Ebay nicht mehr vorhanden zumindest konnte ich sie nicht auffinden. Was soll ich tun?
Du kannst nix tun.... nach einem Jahr ist der Verkäufer auch raus aus der Nummer, es sei denn, er ist auch gleichzeitig Hersteller.
An letzteren kann man sich dann wenden.