02-06-2020 08:14
Hallo @cobra1480
da gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Entweder Du meldest den Versandschaden bei der Post, dann hast Du schwarz auf weiß, dass die Verkäuferin ihrer Vertragsnebenpflicht, für eine angemessene Verpackung zu sorgen, nicht erfüllt hat. Oder Du erstattest Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahls gegen unbekannt und gibst dort die Verkäuferin als Zeugin an.
Beides bringt Dir zwar das Geld nicht zurück, aber wird die Verkäuferin sicher zum Überdenken ihres Handelns zwingen. Und im ersteren Fall vielleicht auch dazu, ihren Fehler einzusehen und Dir die Kosten zu erstatten.
Denn für eine vernünftige Verpackung hat sie zu sorgen, auch wenn bei einem Verkauf von Privat an Privat das Versandrisiko an Dich übergeht. Und wenn es eine gewerbliche Verkäuferin war, muss sie bei Verlust haften.