12-10-2020 07:13
Guten Morgen
Ich soll die zu erst ersteigerte Auktion für 22 Euro vom 1.10. 2020 zurück nehmen bzw. Verkauf abbrechen, weil am 9.10.2020 der gleiche Artikel nochmals für 14 € ersteigert wurde.und dieser ja nun billiger ist.
Ich finde das unverschämt. Bieten, bieten nicht zahlen und nun soll ich die erste Auktion , die ja etwas teurer ersteigert wurde zurück nehmen bzw. abbrechen.
Ich finde sollte man bei Ebay raus schmeißen. Ist ja unerhöhrt.
So wie verhalte ich mich nun ? Ich fine ihm steht auch nicht zweite ersteigerte Auktionsware zu.
LG nussig
@nussig schrieb:Guten Morgen
Ich soll die zu erst ersteigerte Auktion für 22 Euro vom 1.10. 2020 zurück nehmen bzw. Verkauf abbrechen, weil am 9.10.2020 der gleiche Artikel nochmals für 14 € ersteigert wurde.und dieser ja nun billiger ist.
Ich finde das unverschämt. Bieten, bieten nicht zahlen und nun soll ich die erste Auktion , die ja etwas teurer ersteigert wurde zurück nehmen bzw. abbrechen.
Ich finde sollte man bei Ebay raus schmeißen. Ist ja unerhöhrt.
So wie verhalte ich mich nun ? Ich fine ihm steht auch nicht zweite ersteigerte Auktionsware zu.
LG nussig
Deinem Käufer stehen beide Artikel zu und er hat beide zu bezahlen. Er hat zwei rechtsverbindliche Kaufverträge abgeschlossen. Wild drauf los steigern und sich das billigste raussuchen ist nicht.
Nur musst du das dem Käufer klar machen. Ebay tut das nicht. Dem Frechling würde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen, wenn er nicht freiwillig zahlt.
Hallo @nussig
Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen längstens 36 Tage ab Verkauf schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.