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Soll bereits ersteigerte teuere Auktion zurück nehmen

Guten Morgen

 

Ich soll die zu erst ersteigerte Auktion für 22 Euro vom 1.10. 2020  zurück nehmen bzw. Verkauf abbrechen, weil am 9.10.2020 der gleiche Artikel nochmals für 14 € ersteigert wurde.und dieser ja nun billiger ist.

Ich finde das unverschämt. Bieten, bieten nicht zahlen und nun soll ich die erste Auktion , die ja etwas teurer ersteigert wurde zurück nehmen bzw. abbrechen.

Ich finde sollte man bei Ebay raus schmeißen. Ist ja unerhöhrt.

So wie verhalte ich mich nun ? Ich fine ihm steht auch nicht zweite ersteigerte Auktionsware zu.

LG nussig

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@nussig  schrieb:

Guten Morgen

 

Ich soll die zu erst ersteigerte Auktion für 22 Euro vom 1.10. 2020  zurück nehmen bzw. Verkauf abbrechen, weil am 9.10.2020 der gleiche Artikel nochmals für 14 € ersteigert wurde.und dieser ja nun billiger ist.

Ich finde das unverschämt. Bieten, bieten nicht zahlen und nun soll ich die erste Auktion , die ja etwas teurer ersteigert wurde zurück nehmen bzw. abbrechen.

Ich finde sollte man bei Ebay raus schmeißen. Ist ja unerhöhrt.

So wie verhalte ich mich nun ? Ich fine ihm steht auch nicht zweite ersteigerte Auktionsware zu.

LG nussig


Deinem Käufer stehen beide Artikel zu und er hat beide zu bezahlen. Er hat zwei rechtsverbindliche Kaufverträge abgeschlossen. Wild drauf los steigern und sich das billigste raussuchen ist nicht.

 

Nur musst du das dem Käufer klar machen. Ebay tut das nicht. Dem Frechling würde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen, wenn er nicht freiwillig zahlt.

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