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Verkaufsprovision

Hallo,  

 

im Juni 2020 wurde ein von mir eingestellter Artikel verkauft. Es handelte sich um einen Esstisch.

Der Verkäufer hat den Kaufbetrag per paypal überwiesen. Ich habe den Verkäufer darauf hingewiesen das der Tisch zur Abholung ist und nicht versendet wird.

 

Vom Verkäufer kam keine Antwort. Nach einiger Zeit habe ich den Betrag per paypal zurücküberwiesen. Somit ist kein Verkauf zustande gekommen und es entsteht auch keine Verkaufsprovision in Höhe von Euro 2,50. Dieser Betrag wurde mir im Juli 2020 in Rechnung gestellt und auch von meinem Konto einbehalten. Da kein Verkauf erfolgte dürfte auch keine Verkaufsprovision anfallen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

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Hallo @canon2002 

 

Du hättest einen Transaktionsabbruch innerhalb von 32 Tagen nach Kaufdatum durchführen müssen, um Deine Verkaufsprovision gutgeschrieben zu bekommen. Die Frist dafür hast Du verpasst. 

 

Außerdem bist Du der Verkäufer und der Käufer hat den Kaufbetrag per PayPal gezahlt. Im übrigen die schlechteste Kombination bei Abholung. Niemals PayPal bei Abholung als Zahlungsoption anbieten. Nur Bares ist Wahres...

 

Du wirst also die 2,50 als Lehrgeld abschreiben müssen, die gibt es nicht wieder zurück.


@canon2002  schrieb:

Hallo,  

 

im Juni 2020 wurde ein von mir eingestellter Artikel verkauft. Es handelte sich um einen Esstisch.

Der Verkäufer hat den Kaufbetrag per paypal überwiesen. Ich habe den Verkäufer darauf hingewiesen das der Tisch zur Abholung ist und nicht versendet wird.

 

Vom Verkäufer kam keine Antwort. Nach einiger Zeit habe ich den Betrag per paypal zurücküberwiesen. Somit ist kein Verkauf zustande gekommen und es entsteht auch keine Verkaufsprovision in Höhe von Euro 2,50. Dieser Betrag wurde mir im Juli 2020 in Rechnung gestellt und auch von meinem Konto einbehalten. Da kein Verkauf erfolgte dürfte auch keine Verkaufsprovision anfallen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 


Selbstverständlich ist ein Verkauf zustande gekommen und ebay bekommt die Verkaufsprovision.

 

Durch die Rückzahlung kommst Du nämlich nicht aus dem Kaufvertrag heraus und Dein Käufer könnte noch bis zum 31.12.2023 (kein Schreibfehler!) die Herausgabe des Tisches verlangen.

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