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Versand nach Chile

Hallo.

Ich habe eine Konsole verkauft und nur den Inlandsversand angegeben. Nun hat jemand aus Chile gekauft. Was soll ich nun auch in Hinblick auf Zoll etc. tun?

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@anterha_0  schrieb:
Hallo.

Ich habe eine Konsole verkauft und nur den Inlandsversand angegeben. Nun hat jemand aus Chile gekauft. Was soll ich nun auch in Hinblick auf Zoll etc. tun?

Hallo @anterha_0 du musst zwingend dies tun:

 

 

Länderausschluss im ebay-Konto einfügen.

> ebay-Konto

> Einstellungen

> Verkäufereinstellungen

> Versandeinstellungen

> Lieferorte in ihren Angeboten ausschliessen >JA> einblenden>>bearbeiten

Link Lieferorte ausschließen

 



> eBay-Konto

> Einstellungen

> Verkäufereinstellungen

> Eingeschränkter Käuferkreis > Einblenden > Bearbeiten

> Häkchen setzen bei:

    Käufer nicht akzeptieren,deren bevorzugte Lieferadresse ein Ort ist,an den ich keine Ware verschicke.

> Häkchen setzen bei:

    die oben stehenden Einstellungen auf alle aktiven und zukünftigen Angebote anwenden

> Senden

Eingeschränkter Käuferkreis

 

Zudem würde ich - wenn der Käufer dennoch darauf besteht, die Lieferung in sein Land zu versenden - den Käufer wegen unangemessenem Käuferverhalten/unangemessener Forderung bei ebay melden.

 

Link: Käufer melden Formular

 

 

Grundsatz zum angemessenen Käuferverhalten

 

 

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von verbotenen und erlaubten Forderungen zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:

 

Verboten

 

  • Forderung, einen Artikel mit einer Versandmethode zu verschicken, die im Angebot nicht aufgeführt wird
  • Forderung, einen Artikel an einen Ort zu schicken, der im Angebot nicht als möglicher Zielort angegeben ist
  • Forderung, die Zahlungsmethode oder den Zahlungszeitpunkt in einer Weise zu ändern, die im Angebot nicht als Möglichkeit angegeben ist
  • ständiges Kaufen von Artikeln und Erhalten von Rückerstattungen außerhalb der Rücknahmebedingungen des Verkäufers
  • unter Androhung einer negativen Bewertung, einer niedrigen detaillierten Verkäuferbewertung oder der Öffnung einer Käuferschutzanfrage eine Teilrückerstattung oder einen Rabatt einfordern, wenn dies nicht im Angebot aufgeführt ist oder von der eBay-Garantie abgedeckt ist
  • Forderung nach zusätzlichen Artikeln oder Leistungen außerhalb des bestehenden Angebots oder außerhalb der eBay-Garantie-Leistungen
  • Forderung, die Transaktion außerhalb von eBay abzuschließen
     

Hallo,

 

entweder machst du dich selber schlau, z.B. bei der Internetseite vom Zoll oder du brichst den Verkauf ab.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder