12-09-2020 20:43
Guten Tag,
Ich habe einen Artikel bei Ebay verkauft, eine Smartwatch die für ca 75€ wegging und nun bin ich wieder einem Spassbieter aufgesessen. Bisher und auch dieses Mal wird es meinerseits so gehandhabt, dass ich einmal nachfrage, nach ca einer Woche, ob das Geld schon überwiesen wurde. Einige Tage danach wird eine Frist von 2 bis 4 Tagen gesetzt, um das Geld zu bezahlen. Wenn es dann immer noch nicht auf meinem Konto ist, schreibe ich, dass ich vom Kaufvertrag zurück trete und öffne einen Fall bei ebay, wodurch ich nach 4 Tagen die Gebühren zurück bekomme und den Artikel neu einstellen kann.
Da ich es satt habe, dass diese Spassbieter mir das Leben schwer machen, und auch noch davon kommen, möchte ich den nächsten zur Rechenschaft ziehen. Die Informationen, die ich selbst durch Internetrecherche heraus gefunden habe, sind widersprüchlich. Zum Beispiel, dass die eine Quelle sagt, man solle einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, die nächste aber sagt, dass das sinnlos ist, da das nur für Dienstleistungen gilt, die schon erfolgt sind.
Was macht Ebay eigentlich noch gegen Spaßbieter? Eine Negative Bewertung haben diese ja nicht mehr zu befürchten!
Hallo @meloworld
Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen längstens 36 Tage ab Verkauf schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.