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defekten Artikel bekommen-Verkäufer will nur die Hälfte zurückzahlen

Ich habe von Privat eine Munddusche gekauft die als neu, ungebraucht und in ungeöffneter Originalverpackung angeboten wurde. Das erste was ich bemerkt habe war, dass der Karton schon mindestens einmal geöffnet wurde. Der erste Eindruck des Gerätes war, dass es unbenutzt ist. Ich habe nach Studium der Bedienungsanleitung das Gerät in Betrieb nehmen wollen, aber gleich bemerkt das etwas nicht stimmt. Es kam nur ganz wenig Wasser aus der Düse, egal welche Wasserstrahlstärke  ich eingestellt haben und nach ca. 40sec lief das Wasser unten aus dem Gehäuse. Ich habe mich dann sofort an den Verkäufer gewandt und das Problem beschrieben. Es kam dann die Rückmeldung, dass ich das Gerät Aufschrauben soll um nachzuschauen ob alle Wasserschläuche noch angeschlossen sind. Dies habe ich dann getan und dabei festgestellt, dass es am Pumpengehäuse zwei Bruchstellen gibt, an stellen die erheblich für die Dichtigkeit notwending sind. Ich habe den Schaden fotografiert und an den Verkäufer gesand. Als Antwort kam dann,

Zitat:

"Nichts gegen Sie persönlich, aber da es auch hier viele schwarze Schafe gibt
und ich ja eigentlich klar eine Garantie, ein Umtausch oder Gewährleistung ausgeschlossen hatte wäre meine erster Vorschlag zur Güte
wie wäre es, wenn ich Ihnen den halben Preis erstatte !?"

Ich war völlig baff, als ich das gelesen habe. Ich soll Geld für etwas Bezahlen, was ich dann gleich im Elektroschrott entsorgen kann.

Ich bin nun seit 19 Jahren Mitglied bei eBay, aber soetwas habe ich noch nicht erlebt.

Noch zur Info, ich habe das Geld per Banküberweisung gezahlt.

Meine Frage. Wie komme ich denn nun an mein Geld, wenn der Verkäufer sich quer stellt und mich weiterhin als schwarzes Schaf tituliert.

Gesamtes Thema betrachten

Bei einer normalem Überweisung hast du bei eBay keinen Käuferschutz.

 

Du kannst jedoch zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.

Wenn es so ist wie du schreibst, dann kommt hier die Sachmangelhaftung (Gewährleistung) zur Geltung.

 

Die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Sachmangels ergeben sich aus § 437 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dem Käufer steht der Anspruch aus Sachmängelhaftung aber nur zu, wenn er den Mangel bei Annahme der Sache nicht kannte, ansonsten verliert er seine Rechte (§ 442 I BGB). Hat der Käufer keine Kenntnis gehabt, hat er bei Vorliegen eines Sachmangels zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserungspflicht oder Nachlieferungspflicht. Weiter steht ihm das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu, wenn von ihm zur Nacherfüllung erfolglos eine angemessene Frist gesetzt wurde (Ablehnung) oder die Nacherfüllung fehlschlägt (§ 440 BGB). Liegen die Rücktrittsvoraussetzungen vor, kann der Käufer statt zurückzutreten, den Kaufpreis mindern.

 

Ein Problem könnte sich daraus ergeben das du das Gerät aufgeschraubt hast.

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