15-06-2021 14:29
Hallo, leider wurde meine Frage vom eBay Kundenservice nur mit einem Link zu den neuen Gebühren beantwortet, deshalb hier meine Frage und die Hoffnung auf Antwort.
WENN ICH FÜR EINEN VERKAUF , NACH KAUFABSCHLUSS DURCH DEN KÄUFER, EINEN VERSANDKOSTENRABATT ÜBER RÜCKERSTATTUNG GEWÄHRE, BEKOMME ICH DANN AUCH DIE EBAY GEBÜHREN FÜR DIE DIFFERENZ ZURÜCK? Ich konnte eine Gutschrift bisher nicht finden.
@voiglut schrieb:Hallo, leider wurde meine Frage vom eBay Kundenservice nur mit einem Link zu den neuen Gebühren beantwortet, deshalb hier meine Frage und die Hoffnung auf Antwort.
WENN ICH FÜR EINEN VERKAUF , NACH KAUFABSCHLUSS DURCH DEN KÄUFER, EINEN VERSANDKOSTENRABATT ÜBER RÜCKERSTATTUNG GEWÄHRE, BEKOMME ICH DANN AUCH DIE EBAY GEBÜHREN FÜR DIE DIFFERENZ ZURÜCK? Ich konnte eine Gutschrift bisher nicht finden.
Wenn du einen Teil der Versandkosten zurückzahlst, bekommst Du die Gebühren nicht zurück.
Versandrabatt wird nur berücksichtig, wenn Du eine Gesamtrechnung ,mit den geänderten Versandkosten den Käufer sendest, bevor der Käufer zahlt. Wenn der Käufer bereits gezahlt hat, zahlst Du die vollen Gebühren für die ursprünglichen Versandkosten + 0,35 € (bzw. 0,05 €) für jeden Artikel.
Tag @voiglut das wäre ja der Hammer... ebay hat noch niemals Gebühren zurück erstattet, also wenn das der Kundenservice schon nicht beantworten kann 😂
Ich habe keine Ahnung... ich mache den abstrusen Kram als VK nämlich nicht mit !
Evtl. gibt es hier vereinzelt Mitglieder die das mitmachen und auch schon wüssten.