10-06-2020 09:35
Hallo,
wenn man während einer Aktion (Ebaygeübhren bei 3,-) eine Anzeige schaltet und diese dann automatisch wieder eingestellt wird, gelten dann die 3,- noch immer, oder muss man die normalen Ebaygebühren zahlen?
lieselottem schrieb:Hallo,
wenn man während einer Aktion (Ebaygeübhren bei 3,-) eine Anzeige schaltet und diese dann automatisch wieder eingestellt wird, gelten dann die 3,- noch immer, oder muss man die normalen Ebaygebühren zahlen?
Festpreisartikel müssen während der ersten 30 Tage, Auktionsartikel während der ersten gewählten Laufzeit verkauft werden
werden die Angebote verlängert und erst dann verkauft, muss man die normale Verkaufsprovsion zahlen
... steht auch so in den Bedingungen der Aktionen
@lieselottem schrieb:Hallo,
wenn man während einer Aktion (Ebaygeübhren bei 3,-) eine Anzeige schaltet und diese dann automatisch wieder eingestellt wird, gelten dann die 3,- noch immer, oder muss man die normalen Ebaygebühren zahlen?
Hinweis: Artikel mit der Laufzeit “bis auf Widerruf” müssen innerhalb der ersten 30 Tage verkauft werden.
Artikel, die mit der Option "automatisches Wiedereinstellen" eingestellt wurden, müssen innerhalb der ersten Laufzeit
(max. 10 Tage für Auktionen, max. 30 Tage für Festpreisangebote) verkauft werden.
Danach fällt die volle Verkaufsprovision an.