26-11-2025 01:27 - bearbeitet 26-11-2025 01:28
mir wurde ,ein vermutlich gestohlenes ,handy verkauft .die kommunikation mit dem verkäufer läuft schleppend .mehrfach habe ich schon per mail nach einem eigentumsnachweis angefragt ,angeblich ist es geerbt .das google konto des vorbesitzers versperrt meinen zugang . mit erbschein ist das problem für ihn zu lösen ,das procedere habe ich,per mail ,erklärt . ich bekomme keine antwort ,somit ist das handy wohl hehlerware .die ich nicht bezahlen will .546,19 euro . keine rechnung ,keine reparatur was soll ich nun tun ?
26-11-2025 12:59
In bestimmten Fällen?
Wenn der Erbe beispielsweise ein Konto auflösen möchte oder eine Versicherung kündigen will, dann benötigt er einen Erbschein als Nachweis, viele Banken verlangen dies mittlerweile und geben sich nicht mehr mit einer Sterbeurkunde zufrieden. Geht es um Immobilien ist ein Erbschein zwingend vorgeschrieben.
26-11-2025 09:22
generell ist ein Erbschein ja nicht unbedingt verpflichtend, nur in bestimmten Fällen wird dieser benötigt
26-11-2025 07:49
Moin @run2472011
wann war der Kauf?
Wenn nicht angegeben war, dass das Handy nicht entsperrt ist musst du innerhalb 30 Tagen einen Fall bei ebay eröffnen und nicht nach Eigentumsnachweisen fragen.
Einen Erbschein zu beantragen kann - je nachdem - Wochen und Monate dauern, das geht nun nicht von heute auf morgen.
26-11-2025 01:38
@run2472011 schrieb:was soll ich nun tun ?
kurz und kanpp: eröffne eine Rückgabe mit "Artikel nicht wie beschrieben" - fertig.
Wenn das handy nicht funktionsfähig und gesperrt ist, dann gibst du es eben zurück.