Ich kaufte ein tablet, das in der Annonce den Hinweis hatte: "Mobilfunk - entsperrt". Das Gerät kam ohne SIM-slot und war damit nicht mobilfunkfähig. Der Verläufer behauptete, das ebay diesen Hinweis ohne sein Zutun eingefügt hat und verweigert die Rückabwickllung. Diese Behauptung ist meiner Ansicht ungeheuerlich, aber noch schlimmer ist, das eBay in Kenntnis des Schriftverkehrs, mir den Kundenschutz verweigert und die Angelegenheit zugunsten des Verkäufers schließt, ohne der Behauptung zu widersprechen, dass eBay rechtswidrig (nach Angabe des Verkäufers) seine Annonce ohne sein Wissen manipuliert hat. Dies ist auch deshalb unverständlich, da der Verkäufer für den Text verantwortlich ist. Selbst dann, wenn ebay - was ich ausschließe - die Ungeheurlichkeit begeht, Annoncen zu manipulieren. Wenn ein Gerät mobilfunkfrei geschaltet, also eine Sperrung aufgehoben wird, hat das Gerät. selbstverständlich einen Einschub für eine Mobilfunkarte, anders geht Mobilfunk nicht. Dies wird mit der Behauptung „Mobilfunk entsperrt“ dokumentiert. Ein Gerät, das keinen SIM-slot für eine Mobilfunkkarte hat, kann man meiner Meinung nach nicht sperren oder entsperren. Der Verkäufer beruft sich darauf, dass ich nicht ausdrücklich nach einen SIM-slot nachgefragt habe, was meiner Meinung nach überflüssig war. Entweder mobilfunktauglich, dann mit slot, oder ohne slot dann kann mobilfunk nicht entsperrt werden. Wie kann ich eBay dazu bewegen, die Angelegenheit noch einmal zu überprüfen?
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