29-07-2012 12:16
Ich habe eine negative Bewertung abgegeben und mich aber mit dem Verkäufer geeinigt möchte diese Bewertung ändern.
@hermano2010 schrieb:Dem türk.Verk. in Aurich sandte ich schriftlich+tel. Zahlungsaufforderung + Nachfrist - F. A. ignoriert alles
bzw. die mails gehen nicht mehr ab es heißt: >nicht mehr länger Mitglied bei Ebay <,
Die Retoure ging per dhl-Sendungsaushändigung-Bestätigung ihm am 25.6.14UHR zu.

Ich wüsste nun zwar nicht, warum seine ethnische Herkunft explizit Erwähnung finden musste, aber du musst dann wohl wirklich "schriftlich" per Snailmail oder per Gerichtsvollzieher deine Forderungen formulieren.
Natürlich kann man NICHT einfach sagen, ein VK habe 30 Tage Zeit, den Kaufbetrag zu erstatten. Er kommt nur erst nach 31 Tagen in Verzug.
Wenn du allerdings eine Zahlungsfrist gesetzt und der VK sie auch erhalten hat, kommt er sofort nach Ablauf dieser gesetzten Frist in Verzug.
Du solltest einfach noch mal recherchieren, welche Daten du noch über ihn finden kannst.
Bei Mahnungen muss man dabei bedenken, dass sich aus leeren Taschen schlecht was holen lässt.
Eine Strafanzeige könnte natürlich ebenfalls in Betracht gezogen werden.