15-01-2026 19:05
Ich habe einen Artikel im mit Sendungsnummer im Briefumschlag versendet. Der Briefumschlag wurde seitlich aufgeschnitten und der Artikel herausgenommen und der leere Briefumschlag zugestellt.
Wer haftet ?
15-01-2026 21:42
@imperial-modellbau schrieb:Na dann viel Glück @zwackelmann1
Und überlege Dir jetzt schon mal wie Du der Post belegen willst das eine Münze im Umschlag war
Denn so einen Beleg werden die fordern.
Ich halte das für ziemlich aussichtslos !
Und egal wie Du argumentierst, ich finde es reichlich fahrlässig eine Sammlermünze in einem einfachen Briefumschlag zu versenden.
Und ebenso völlig egal was ein Käufer will oder nicht will, sowas bietet man erst gar nicht mit kostenlosen und vor allem unversicherten Versand an ! ! !
hallo @imperial-modellbau
Es geht hier doch nur um einen normalen Nachforschungsantrag, um eventuell die Münze zurück=
zubekommen...er stellt ja keinen Antrag auf finanziellen Ersatz....
Außerdem kann er ja anhand der Beschreibung, des Einlieferungsdatums und der Einlieferungsstelle
belegen, daß er der Eigentümer der Münze ist...wenn sie dann gefunden wird/wurde...
Klar ist die Chance nicht übermäßig hoch, aber ein Versuch lohnt sich trotzdem...
15-01-2026 21:46
15-01-2026 21:47
Ich lese gerade nochmal und sehe da was von Sendungsnummer !
Dann nehme ich das natürlich zurück - wenn es DOCH versichert verschickt wurde.
War halt etwas mißverständlich ausgedrückt das der Kunde kein Einschreiben wollte !
Vielleicht sollte @zwackelmann1 mal ganz klar sagen ob es nun versichert war oder nicht !?
Klar @dmary56 , dann geht es selbstverständlich um einen Nachforschungsauftrag und ich wünsche dem TE viel Glück das es sich klärt.
Trotzdem bleibe ich dabei, wenn die Post den Umschlag zugestellt hat, weiß man nicht ob der Käufer da nicht versucht was unsauberes abzuziehen !
15-01-2026 21:50
15-01-2026 21:53
nochmals @zwackelmann1
Für den Versand bei Ebay gelten andere Regeln.... wenn du den Versand und die
Zustellung der Ware nicht belegen kannst, musst du dem Käufer den Verlust erstatten.
Es ist dabei völlig unerheblich, welche Versandart der Käufer wollte oder nicht wollte.
DU bist für einen Versand und eine Verpackung verantwortlich, der dem Wert und der Beschaffenheit der Ware angemessen ist....
was du da z.B. in dieser Artikelbeschreibung geschrieben hast, ist laut den ebayeigenen AGB hinfällig
15-01-2026 21:54 - bearbeitet 15-01-2026 21:56
15-01-2026 21:55
Aber nur wenn der Artikelpreis inkl. Porto die 20 € nicht übersteigt. Und ob der Käuferschutz greift wenn ein Artikel durch eventuellen Fehler der Post auch noch greift wage ich zu bezweifeln.
15-01-2026 21:59
Moin @zwackelmann1
lies mal nach, was der Verkäuferschutz von Ebay beeinhaltet. Das ist zwar schon sehr viel, aber nicht die Erstattung verlorengegangener Sendungen.
15-01-2026 22:06
Hallo @zwackelmann1 ,
du kannst einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen.
Das dauert sehr lange, bis da eine Antwort kommt.
So lange wird der K nicht warten können und wollen.
Der Käufer erhält sein Geld Geld zurück, weil er reklamiert hatte.
Die Münze wird wohl nie gefunden werden .......
15-01-2026 22:12
Ich will dich nicht nerven oder kirre machen....habe mal in deinen verkauften
Artikeln geschaut.... und da sind mir die 4 Tickets für das Grönemayerkonzert
ins Auge gesprungen, immer 2 für über 240€...
Da hast du aber gehörig Glück gehabt!
Du hast die als Einschreiben verschickt, wären die Sendungen abhanden gekommen,
hättest du max. 25€ Ersatz pro Sendung bekommen, eventuell auch gar nichts,weil
sowas teures nicht per Einschreiben verschickt werden darf....da wäre ein Einschreiben mit
erhöhter Haftung (früher Wertbrief) bis 500€ die richtige Wahl gewesen...
Vielleicht beschäftigst du dich mal in einer stillen Stunde mit den verschiedenen Versandarten
und den Haftungsbestimmungen der deutschen Post....
Nie einfach die billigste Versandart wählen..... der Käufer muß dir den Versand doch zahlen
15-01-2026 22:25
16-01-2026 09:24 - bearbeitet 16-01-2026 09:25
@zwackelmann1 schrieb:
Ja, habe die Grönemeyer Karten verkaufen müssen da ich leider wegen einer familären Angelegenheit nicht kann.
Die Karten wurden abgeholt.
Keine Sorge
guten Morgen @zwackelmann1
Irgendwie gehst du nie wirklich auf unsere Anmerkungen ein....
Warum du die Karten verkauft hast, ist doch deine persönliche Sache und geht
niemanden etwas an...
Aber Fakt ist, daß du die Karten nicht zur Abholung eingestellt hattest, sondern als
Versand per Einschreiben....ich wollte dich nur darauf aufmerksam machen, daß du
auf diese Weise ganz schnell Verlust nachen kannst...
Und Versand angeben und sich dann auf Abholung einzulassen, kann ja auch so seine
Tücken haben, wenn es um die Auszahlung deines Guthabens geht...
Ich verabschiede mich hiermit aus diesem Thread ....alles Gute für dich..
16-01-2026 10:13
@zwackelmann1 schrieb:
Die Münze war on Karton geklebt und der Versand war auch nicht kostenlos.
Ein versan per Einschreiben wollte der Käufer nicht.
◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇
es reicht aber nicht, etwas "auf" eine Pappe zu kleben - Artikel, die nicht ertastet oder (ohne Gewalt anzuwenden) geknickt werden sollen, gehören zwischen 2 Lagen stabile Pappe, diese Pappe wird ringsherum verklebt, das kann dann durchaus in einem Standardumschlag versendet werden - noch besser wäre aber trotzdem ein Lupo oder Pappumschlag
ansonsten verschickt man teurere / empfindlichere Artikel gut verpackt mindestens per Einschreiben (Haftung 20 bzw. 25 Euro) oder versichert im Karton
16-01-2026 10:15
Hallo @dmary56
ohne dem TE nahe treten zu wollen, habe ich doch den Eindruck, das wir es hier mit einem älteren Semester zu tun haben, der nicht so wirklich versteht worauf unsere Anmerkungen abzielen !
Bisher hat er Glück gehabt - aber wie man sieht währt das nicht ewig !
Wie viele andere Verkäufer vor ihm muss er leider lernen das in der heutigen Zeit die Zahl der Betrüger immer größer wird und die Schwierigkeiten ebenso.
Das es Ebay den schwarzen Schafen auch immer leichter macht, mit ihrer einseitigen Fixierung auf das angebliche "Kundenwohl", macht es auch nicht besser ! ! !