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Klausel soll Fehler durch KI in Artikelbeschreibung legitimieren

Hallo zusammen,

wie schon in anderen Posts dargestellt werden jetzt immer mehr Texte mit KI erstellt, was häufig zu Lasten der notwendigen Produktbeschreibung geht. Ich habe jetzt eine absolut fehlerhafte und teilweise unsinnige Artikelbeschreibung bei einem Privatanbieter gefunden. Darunter aber noch die Klausel

"Die Artikelbeschreibung wurde mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) generiert. Diese kann eventuelle Fehler beinhalten."

Sofern eBay so etwas als ok durchgehen lässt ist jedem Fake Tür und Tor geöffnet, weil ich ohne negative Konsequenzen alles über einen Artikel behaupten kann, sofern er mit KI erstellt wurde. Da kommt es also nur auf die Kunst des Prompten der KI an, Verkäufer mit einer selbstverfassten "ehrlichen" Beschreibung sind die Dummen. Mit der typischen Privatanbieterklausel das alle Angaben ohne Gewähr sind hat das m.E. nicht mehr viel zu tun. Das kann eigentlich nicht im Sinne von eBay sein.

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1 ANTWORT 1

Klausel soll Fehler durch KI in Artikelbeschreibung legitimieren

Moin @qakeman 

 

ich bin überhaupt kein Freund der KI-Artikelbeschreibungen, die m.E. nur eine Kombination der vorher genannten Artikelbeschreibung und -merkmale mit blumigen Marketinggeschwafel sind.

 

Dennoch gilt weiterhin, daß der Verkäufer allein für die Artikelbeschreibung seiner Angebote verantwortlich ist.

 

Wenn er diese KI-Texte nicht hinreichend kontrolliert, liegt das in seiner Verantwortung.

 

Damit kann er m.E. keine Reklamation der Käufer mit dem Grund "Artikel ist nicht wie beschrieben" ausschließen.

 

Ob er dies nun unter den Text schreibt oder nicht, dürfte keinen Einfluss auf eine Ebay-Entscheidung zum Käuferschutz haben.

 

Wenn ein Verkäufer solche Texte schreibt, würde ich zum nächsten weiterziehen, ohne seine Angebote weiter zu beachten.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
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