Moin @qakeman
ich bin überhaupt kein Freund der KI-Artikelbeschreibungen, die m.E. nur eine Kombination der vorher genannten Artikelbeschreibung und -merkmale mit blumigen Marketinggeschwafel sind.
Dennoch gilt weiterhin, daß der Verkäufer allein für die Artikelbeschreibung seiner Angebote verantwortlich ist.
Wenn er diese KI-Texte nicht hinreichend kontrolliert, liegt das in seiner Verantwortung.
Damit kann er m.E. keine Reklamation der Käufer mit dem Grund "Artikel ist nicht wie beschrieben" ausschließen.
Ob er dies nun unter den Text schreibt oder nicht, dürfte keinen Einfluss auf eine Ebay-Entscheidung zum Käuferschutz haben.
Wenn ein Verkäufer solche Texte schreibt, würde ich zum nächsten weiterziehen, ohne seine Angebote weiter zu beachten.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter