05-12-2025 15:34
05-12-2025 15:54
Du vergleichst hier Käuferschutz mit Transportschaden.
Einen Transportschaden reklamiert man normal sofort.
Bei einem gebrauchten notdürftig repariertes Handy kann der Fehler zum Beispiel nach 20 Tagen wieder auftreten oder ich verschenke es erst nach 12 Tagen und so weiter.
05-12-2025 15:56
Betrachte es doch mal von deiner Seite aus. Du kaufst z.B. ein Handy und natürlich nutzt du es auch. Nach 2 Wochen merkst du plötzlich, dass etwas nicht stimmt bzw. nicht so funktioniert wie es soll.
Du ärgerst dich dann nicht? Du versuchst nicht das Teil zu reklamieren?
Und deine anderen Vergleiche hinken!
05-12-2025 16:07
Moin @hozbold
hier findest Du alle Inormationen, wann und wie der Ebay-Käuferschutz funktioniert.
Zu den Gründen, warum der Kunde in manchen Fällen erst später reklamiert, haben Dir die Mentoren ja schon einiges geschrieben.
Auch bei mir ist es so, daß ich erhaltene Gebrauchtware in Spitzenzeiten erst 2 - 3 Wochen nach Erhalt ausgiebig testen kann. Es steht nirgendwo geschrieben, daß ich dies sofort tun muss.
Das Einzige, was ich sofort prüfe, ist ob die Verpackung und / oder der Inhalt äußerlich beschädigt ist, um den Verkäufer über einen möglichen Transportschaden zu informieren, denn dieser ist bei normalen Verkäufen der Ansprechpartner des Versanddienstleisters.
05-12-2025 16:14
05-12-2025 16:25
Moin @hozbold
in diesem Fall gebe ich Dir ausnahmsweise mal Recht.
Aber Hand aufs Herz, wie soll Ebay das denn überprüfen? Auch Du hättest als Verkäufer ein Bauteil auswechseln können und ein kaputtes Gerät verschickt haben.
In dem Fall erstellst Du ein Rücksendeetikett und kannst nach Erhalt der Rücksendung prüfen, ob dem so war. Und wenn Du wirklich einen Austausch nachweisen kannst, kannst Du bei Ebay Deine Kosten geltend machen und den Kaufpreis entsprechend reduzieren. Aber diese Möglichkeit liegt eher im Promille-Bereich der Reklamationen.
Damit musst Du halt im Online-Handel leben. Solche Fälle kalkuliere ich halt in meine Verkaufspreise, so selten sie auch vorkommen.