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Käufer hat 30 Tage Zeit zu Reklamieren ?

Käufer hat 30 Tage Zeit zu reklamieren.

Deswegen verkaufe ich hier z.B. keine Elektrogeräte.

Angenommen ich verkaufe ein gebrauchtes Handy was funktioniert. Der Käufer benutzt es 3 Wochen und es geht ihm kaputt. Na dann Dankeschön. Innerhalb der 30 Tage reklamiert der Käufer das kaputte Handy und ich bleib auf dem Schaden sitzen ? Nein Danke.

Beim Packetdienstleister hat man nur 7 Tage Zeit etwas zu Reklamieren. Warum geht das nicht auch bei Ebay so ?

Z.B. Käufer reklamiert 29 Tage später, das kaputte Handy. Eine Reklamation beim Packetdienstleister ist ausgeschlossen. Was dann ?
Oder Käufer kauft eine teure Chinesische Blumenwase und die geht wirklich beil Transport kaputt, trotz guter Verpackung. Käufer reklamiert 26 Tage später. Was dann ?

Wenn man etwas kauft, sollte man es auch Zeitnah auspacken, ausprobieren und es bestätigen. Aber nicht 30 Tahe Später.
Nachricht 1 von 6
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5 ANTWORTEN 5

Käufer hat 30 Tage Zeit zu Reklamieren ?

Du vergleichst hier Käuferschutz mit Transportschaden.

Einen Transportschaden reklamiert man normal sofort.

Bei einem gebrauchten notdürftig repariertes Handy kann der Fehler zum Beispiel nach 20 Tagen wieder auftreten oder ich verschenke es erst nach 12 Tagen und so weiter.

Nachricht 2 von 6
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Käufer hat 30 Tage Zeit zu Reklamieren ?

Betrachte es doch mal von deiner Seite aus. Du kaufst z.B. ein Handy und natürlich nutzt du es auch. Nach 2 Wochen merkst du plötzlich, dass etwas nicht stimmt bzw. nicht so funktioniert wie es soll.

Du ärgerst dich dann nicht? Du versuchst nicht das Teil zu reklamieren?

Und deine anderen Vergleiche hinken!

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 3 von 6
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Käufer hat 30 Tage Zeit zu Reklamieren ?

Moin @hozbold 

 

hier findest Du alle Inormationen, wann und wie der Ebay-Käuferschutz funktioniert.

 

Zu den Gründen, warum der Kunde in manchen Fällen erst später reklamiert, haben Dir die Mentoren ja schon einiges geschrieben.

 

Auch bei mir ist es so, daß ich erhaltene Gebrauchtware in Spitzenzeiten erst 2 - 3 Wochen nach Erhalt ausgiebig testen kann. Es steht nirgendwo geschrieben, daß ich dies sofort tun muss.

 

Das Einzige, was ich sofort prüfe, ist ob die Verpackung und / oder der Inhalt äußerlich beschädigt ist, um den Verkäufer über einen möglichen Transportschaden zu informieren, denn dieser ist bei normalen Verkäufen der Ansprechpartner des Versanddienstleisters.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 4 von 6
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Käufer hat 30 Tage Zeit zu Reklamieren ?

Der Käufer könnte z.B. das Handy öffnen, ein kaputtes Bauteil gegen mein intaktes tauschen und behaupten, es sei jetzt kaputt.Wer bekommt zum Schluss recht ?

Es könnt auch ein Radio sein oder eine Kaffeemaschiene. Da kann man ganz leicht intakte gegen kaputte Teile tauschen und behaupten es sei kaputt.

Wer hat oder wer bekommt dann laut Ebay recht, der Erhliche Geschädigte oder der Betrüger ?
Nachricht 5 von 6
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Käufer hat 30 Tage Zeit zu Reklamieren ?

Moin @hozbold 

 

in diesem Fall gebe ich Dir ausnahmsweise mal Recht.

 

Aber Hand aufs Herz, wie soll Ebay das denn überprüfen? Auch Du hättest als Verkäufer ein Bauteil auswechseln können und ein kaputtes Gerät verschickt haben.

 

In dem Fall erstellst Du ein Rücksendeetikett und kannst nach Erhalt der Rücksendung prüfen, ob dem so war. Und wenn Du wirklich einen Austausch nachweisen kannst, kannst Du bei Ebay Deine Kosten geltend machen und den Kaufpreis entsprechend reduzieren. Aber diese Möglichkeit liegt eher im Promille-Bereich der Reklamationen.

 

Damit musst Du halt im Online-Handel leben. Solche Fälle kalkuliere ich halt in meine Verkaufspreise, so selten sie auch vorkommen.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
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