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Käufer reagiert nicht

Hallo,

 

ich benötige einmal bitte euren Rat.

 

Ich habe unter https://www.ebay.de/itm/136684456444 einen Reisegutschein versteigert.

Seit dem Ende habe ich insgesamt 3x den Käufer angeschrieben (Zahlung, Kontaktaufnahme an mich usw.). Leider kam nicht eine Reaktion. Da dieser Gutschein nur bis März 2026 gültig ist und ich das Hotel noch zur Übertragung anschreiben muss - hierzu bat ich um eine E-Mail des Käufers, um ihn in CC zu nehmen, damit er meine Reaktionen nachvollziehen kann- eilt es etwas.

 

Nun habe ich gelesen, dass ich den Kauf auch abbrechen kann, wenn keine Zahlung innerhalb von 4 Tagen kommt. Das würde ich nun gern in Anspruch nehmen und dem nächst bietendem diesen Kauf anbieten.  Es gibt einen Button "Kauf abbrechen", aber als Grund kann ich nur 1) Artikel nicht mehr vorrätig oder beschädigt 2) Käufer hat um Abbruch gebeten 3) Problem mit der Lieferadresse des Käufers. Das alles passt nicht und mehr Auswahl gibt es nicht.

 

Ich möchte nicht noch länger warten.

 

Ärgerlich ist auch, dass ich einen Mindestbeitrag in die Auktion eingestellt hatte (das kostete mich auch noch mal 12,00 EUR).

 

Was mache ich nun, um nichts falsch zu machen?

 

Ganz lieben Dank 🙂

 

LG Swenima

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Käufer reagiert nicht

Wenn der Grund für die Nichtzahlung noch nicht auftaucht dann sind eben die 4 Tage noch nicht um. Die beginnen auch jedesmal von vorne wenn erneut Zahlungsinformationen gesendet werden.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 24
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Käufer reagiert nicht

Moin, @swenima  der Verkauf war am 8.11.

 

Mit Datum der letzten Zahlungserinnerung musst du wiederum 4 Tage warten bis die Option "Käufer hat nicht bezahlt" erscheint, exakt sind es 4x24 Stunden.

 

Du musst zwingend die Fristen abwarten, jede erneute Zahlungserinnerung setzt die 4 Tagefrist erneut in Bewegung.

 

Mindestpreis ist eine kostenpflichtige Gebühr die so gut wie nie erstattet wird. Sie wird schon beim Einstellen fällig, egal ob verkauft wird oder nicht. Das war schon immer so

 

https://www.ebay.de/help/selling/listings/selling-auctions/reserve-prices?id=4143&srsltid=AfmBOor9RZ...

Nachricht 3 von 24
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Käufer reagiert nicht

Vielen Dank für Eure Antworten. Dass die Frist jedes Mal von neuem beginnt, wusste ich nicht. Nun weiß ich Bescheid.

Danke.

Nachricht 4 von 24
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Käufer reagiert nicht

Hallo @swenima
Der Gutschein wurde am 8. Nov. um 19:30 Uhr verkauft.
Die 4 Tages-Frist läuft also erst heute Abend aus.
Dass die Frist durch eine Zahlungserinnerung von vorne beginnt, mag ich nicht glauben, da das auch nicht in den Ebay-Regularien festgehalten ist.
https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/probleme-mit-kufern-wegen-nicht-bezahlter-artikel-klre...

"Wenn seit dem Angebotsende mehr als 4 Kalendertage vergangen sind und der Käufer weiterhin nicht bezahlt hat, brechen Sie den Kauf ab, indem Sie unten auf Kauf abbrechen klicken und im Dropdown-Menü die Option Käufer hat nicht bezahlt wählen."

Weiterhin nicht bezahlt hat, bedeutet für mich, trotz Aufforderung......
Probiere also heute Abend nach 19:30, ob dir die Option "hat nicht bezahlt" angezeigt wird.
Da ich das nun schon oft hier gelesen habe, dass eine Zahlungserinnerung die Frist von vorne beginnen lässt und ich das nicht glauben kann und das auch unserer aktiven Zeit nicht bestätigen kann, binde ich mal eine Ebay-Mitarbeiterin ein.
Hallo miriam@ebay, kannst du bestätigen, dass die 4 Tages-Frist nach jeder Zahlungserinnerung von vorne beginnt?
Vielen Dank
Hallo @bootyooty, ich schätze dein Ebay-Wissen sehr, aber in diesem Punkt, habe ich Zweifel ob der Richtigkeit. Nimm's mir also nicht übel, wenn ich hier nachhake
Nachricht 5 von 24
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@kenn-i-di-1 

es steht so viel nicht in den Regularien was aber dennoch vorkommt.

Auch ich kenne es nicht anders, dass die Frist erneut beginnt wenn weitere Zahlungsinfos gesendet werden. So war es zumindest seither, wenn ebay nicht mal wieder heimlich still und leise etwas verändert hat und wieder mal vergessen hat die Nutzer zu informieren.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 6 von 24
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Noch einmal hierzu:

"Mindestpreis ist eine kostenpflichtige Gebühr die so gut wie nie erstattet wird. Sie wird schon beim Einstellen fällig, egal ob verkauft wird oder nicht. Das war schon immer so"

 

Ich finde es total unfair, wenn ich die 12 EUR selbst tragen darf, denn ich kann doch nichts dafür. Müsste ich diese Auktion erneut einstellen, kommen ja nochmals 12 EUR auf mich zu. Eigentlich müsste Ebay sich diese Gebühr von dem Käufer holen, der ein Rechtsgeschäft eingegangen ist, aber sich nicht daran hält. 

Nachricht 7 von 24
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Hallo @swenima 

 

ja, du hast völlig recht, es ist unfair - nur leider ändert das nichts an den Tatsachen.

Diese (und andere) Bestimmung hast Du mit deiner Anmeldung akzeptiert und musst nun, wie alle anderen auch, damit leben.

 

Und ja, auch mit dem Rechtsgeschäft hast Du Recht - du kannst auch jederzeit außerhalb von Ebay dein Recht einklagen und hast vermutlich damit sogar gute Chancen.

Aber denk mal nach, was wäre wenn Du der Käufer wärst und nicht bezahlen möchtest.

Du würdest von irgendeinem Gericht vielleicht sogar dazu verurteilt - aber danach würdest Du dein Verbraucherrecht auf Rückgabe ausüben.

Und schon schaust Du als Verkäufer wieder in die Röhre.

Bringt also alles nichts - warte die Zeit ab, brich den Kauf ab, setz den Käufer auf Deine Sperrliste und überlege dir ob du es nochmal versuchen möchtest.

Was anderes bleibt dir nicht !

Gruß
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
Nachricht 8 von 24
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Hallo @perfect-sally
Ja es steht viel in den Regularien, bzw. wird es nicht ausreichend kommuniziert.
Wenn dem so ist, dass die Erinnerung jedesmal die Frist von Neuem beginnen lässt, gehört das nach meinem Empfinden klar in den Regularien verankert.
Ich bin gespannt auf die Antwort, bzw. könnte @swenima heute Abend berichten, ob eine Falleröffnung möglich war.
Nachricht 9 von 24
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@kenn-i-di-1 

Miriam hat bereits einen Thread eröffnet und sie kennt das scheinbar auch nicht mit der Verlängerung.

Schon komisch aber ich habe das vor langer Zeit selbst so erlebt. Aber man weiß ja nie, ob ebay so funktioniert wie es soll - ob es nun damals war oder heute.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 10 von 24
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"aber danach würdest Du dein Verbraucherrecht auf Rückgabe ausüben.

Und schon schaust Du als Verkäufer wieder in die Röhre."

Welches Recht gewährt eine Rückgabe bei einem privaten Verkäufer?
Nachricht 11 von 24
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Hallo @kenn-i-di-1 

 

Auch als Privatmensch hast Du Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Rücktritt.

OK - zugegeben, das greift jetzt wohl nicht bei einem Gutschein, denn es muss dafür ein Mangel vorliegen.

 

Trotzdem wäre es Blödsinn zu versuchen es per Gericht klären zu lassen.

Bis das soweit wäre, ist der Gutschein verfallen.

Gruß
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
Nachricht 12 von 24
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Nachricht 13 von 24
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Hallo @imperial-modellbau
Wenn der Gutschein bis dahin verfallen ist, sollte das nicht das Problem des Verkäufers sein.
Nachricht 14 von 24
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Moin @kenn-i-di-1 

 

ich glaube auch nicht, daß die Frist mit jeder Zahlungserinnerung wieder von vorn beginnt. Allerdings verlängert sich diese mit jeder neuen Kombirechnung des Verkäufers:

 

petersmodellbahnstuebchen_0-1762950413019.png

Wenn also ein Käufer am 01.11., 03.11., 05.11. und 07.11. gekauft hat und dann am 07.11. die Kombirechnung erhalten hat, kann der Verkäufer frühestens am 11.11. wegen Nichtzahlung abbrechen. Das gilt auch für den Artikel, der bereits am 01.11. gekauft wurde.

 

 

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 15 von 24
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Hallo @petersmodellbahnstuebchen
Danke Peter für den Link, sowas hatte ich in Erwägung gezogen, wollte aber nicht danach suchen.
Das erscheint ja auch logisch, da es sich aber um eine Einzelauktion handelt, habe ich den Einwand aufgeworfen.
Gruß aus Bayern
Nachricht 16 von 24
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Moin, @kenn-i-di-1  ach wo... alles gut soweit

 

Meine Antwort sollte dennoch korrekt sein, dies wurde mehrfach in den letzten Jahren hier von Fragestellern auch bestätigt.

Es geht nicht nur um die Kombirechnung, augenscheinlich löst jede erneute Zahlungsinfo senden die 4 Tages Frist erneut aus.

Jedenfalls war es bislang so, auch wenn das nicht schriftlich fixiert ist.

Das wurde m.M. nach auch sogar von einer ebay Mitarbeiterin bestätigt und eben auch von vielen Fragestellern die sich wunderten, dass sie eben nicht die Option "Käufer hat nicht bezahlt" anwählen konnten.

 

Über die Forensuche hier etwas rauszufinden... zwecklos 🙄 weil teilweise sehr schnell archiviert wurde.

 

Vielleicht findet ja jemand was im google cache oder so.... ich werde nachher auch nochmal in Ruhe schauen was ich so finde.

Nachricht 17 von 24
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Guten Morgen, Ihr lieben Helferlein 🙂

 

Gestern Abend konnte ich tatsächlich den Kauf abbrechen. 

Aber ein Angebot an einen unterlegenen Bieter kann von mir nicht erstellt werden.

Grund: Unter Verkäufe/ Verkaufsübersicht ist dieser Gutschein nicht aufgeführt. Eigentlich ist die "damalige" Auktion gar nicht mehr in MEIN EBAY zu sehen. Vielleicht brauche ich eine neue Brille? 🙂

Nachricht 18 von 24
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Danke für Deine Nachricht. 

Über Deinen Link kann ich den Gutschein auch sehen und auch an unterlegene Bieter anbieten. Das werde ich gleich mal versuchen.

 

Wie kamst Du an diesen Gutschein dran, der in MEIN EBAY nicht auftaucht?

Nachricht 20 von 24
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