Liebe Verkäuferinnen & Verkäufer,
ab dem 28. Juni 2025 gelten neue Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß dem European Accessibility Act (EAA) und den damit verbundenen nationalen Gesetzen. Diese zielen darauf ab, Produkte, Dienstleistungen und zugehörige Informationen für Menschen mit Behinderungen in der EU zugänglicher zu machen. Wenn Sie gewerblich etwas anbieten, das für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verfügbar ist, müssen Sie die neuen Anforderungen für Barrierefreiheit erfüllen.
Bei eBay setzen wir uns dafür ein, unsere Plattform für alle zugänglich zu machen. Im Rahmen dieses Engagements und im Einklang mit dem EAA nehmen wir Aktualisierungen vor, die Ihnen helfen sollen, sich frühzeitig vorzubereiten und die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Wer ist betroffen?
- Im Allgemeinen fallen gewerbliche Verkäuferinnen und Verkäufer, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU anbieten, unter den Geltungsbereich des EAA.
- Wenn Sie jedoch als gewerbliche Verkäuferin oder gewerblicher Verkäufer weniger als 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro (Kleinstunternehmen) haben, sind Sie von den dienstleistungsbezogenen Barrierefreiheitsanforderungen, einschließlich der Notwendigkeit, eine Barrierefreiheitserklärung hinzuzufügen, befreit. Bitte beachten Sie, dass andere produktbezogene Barrierefreiheitsanforderungen dennoch gelten können.
Was Sie tun sollten
Um die Anforderungen des EAA und der damit verbundenen nationalen Gesetze zu erfüllen, müssen die betroffenen gewerblichen Verkäuferinnen und Verkäufer:
- Eine Barrierefreiheitserklärung zu Ihrem Konto hinzufügen.
Diese sollte die von Ihnen erbrachten Dienstleistungen angeben und erklären, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Ihre Barrierefreiheitserklärung ist eine öffentliche Erklärung. Sie beschreibt Ihr Engagement, Ihre Angebote und Kommunikation für alle Benutzer zugänglich zu machen, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
Für weitere Informationen darüber, was in Ihrer Barrierefreiheitserklärung enthalten sein sollte und wie Sie diese Ihrem Konto hinzufügen, besuchen Sie bitte unsere Hilfeseite.
- Informationen zur Barrierefreiheit in Ihren Angeboten bereitstellen.
Wenn Ihnen Informationen zur Barrierefreiheit für ein Produkt oder eine Dienstleistung vom Hersteller oder einer anderen Partei in der Lieferkette mitgeteilt wurden, sind Sie verpflichtet, diese Informationen in Ihre Angebote aufzunehmen.
Um zu erfahren, wie Sie diese Informationen in Ihre Angebote aufnehmen können, besuchen Sie unsere Hilfeseite.
- Sicherstellen, dass bestimmte Produktdetails zugänglich sind.
Der EAA und die damit verbundenen nationalen Gesetze erfordern auch, dass bestimmte Informationen, wie der Name des Herstellers, in einem barrierefreien Format präsentiert werden. Diese Informationen sind bereits unter der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) erforderlich. Erfahren Sie mehr über GPSR.
Angebote, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, können vorübergehend vor Käuferinnen und Käufer in der EU verborgen werden, bis die erforderlichen Informationen hinzugefügt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Verkäuferportal.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
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