Liebe eBay-Verkäufer,
als gewerblicher Verkäufer sind Sie dazu verpflichtet, Käufer bereits vor Vertragsschluss über bestimmte rechtliche Informationen nach dem Fernabsatzrecht zu unterrichten. Um Verkäufer bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten zu unterstützen und die Transparenz auf dem eBay-Marktplatz für Käufer zu erhöhen, werden ab dem 1. April 2008 auf allen Artikelseiten von gewerblichen Verkäufern folgende Pflichtangaben automatisch angezeigt:
- Angaben zu Identität und ladungsfähiger Anschrift – In Zukunft werden Ihr Unternehmensname (sofern vorhanden), der Vor- und Zuname eines Vertrtungsberechtigten und Ihre bei eBay hinterlegte Anschrift automatisch in einem gesonderten Bereich auf jeder Artikelseite angezeigt.
- Hinweis auf das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Käufers – Auf jeder Artikelseite wird zukünftig automatisch der folgende Hinweis für Käufer eingeblendet: "Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben".
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (optional) – Sofern Sie Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen in Mein eBay hinterlegt haben, werden auch diese auf jeder Artikelseite angezeigt.
Detaillierte Informationen zu den Neuregelungen für gewerbliche Verkäufer finden Sie hier.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team