ääh anders : also wenn du fahrlässig gehandelt hast, dann musst du
haften:-) , sonst nicht und auch die Fahrlässigkeit muss man dir erst
einmal nachweisen. MfG
Hallo, also das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den
sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf
Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf
den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kur...