Ich habae ein Leuchtenfachgeschäft in Österreich, auch einen Ebay-Shop
und möchte gerne (wieder) meinen Ebay-Shopmit Angeboten füllen. Auf was
muß ich achten um nicht von einem Advokat "abgemahnt" zu werden.
Im konkreten Fall geht es nicht um Widerruf......in meinen Angeboten war
wie jahrelang üblichWatt und Leistung (Leuchtmittel) angegeben. Das ist
in Deutschland nicht erlaubt....