Deine letzten verkauften "Artikel" sind bei ebay und nach den
Spielebetreiberregeln nicht zulässig. Sollte es wieder so etwas sein
oder mal wieder ein Auto: Lass es!
Viel schlimmer - und im Abmahnfall teurer - als die Fotos sind das
mangelnde Impressum, die Vermengung von Rückgabe und Widerruf und die
völlig desolate, um nicht zu sagen rechtswidrige, Widerrufsbelehrung.
Das sollte deine erste Baustelle sein, bevo...
http://www.ebay.de/itm/110990666306?nma=true&si=KmCEQXOcJmCw39S%2F5%2BRzDyfZaMk%3D&rt=nc&_trksid=p4340.l2557&orig_cvip=true
Vollstes Verständnis für den Käufer. Warum nicht ausprobiert? Kurz in
die Steckdose und alles wäre klar gewesen. So impliziers...