EBAY ist da auch etwas in der Zwickmühle...es gilt nämlich erst einmal
die Unschuldsvermutung.Dem Anbieter muss Vorsatz beim Einstellen
nachgewiesen werden. Viele private Anbieter wissen doch gar nicht, das
ihr eingestellter Artikel nicht original is...
Grüße,Erste Frage von mir ist...welchen Warenwert hast du verkauft.Bei
Ansicht deiner Angebote ist es natürlich möglich, das, bei Aktivierung
des Button-Werbung innerhalb der Erstellung eines Angebotes, diese
vakante Zahlung rechtmäßig ist. EBAY zeig...