Ja klar beweist der Einlieferungsbeleg nicht, was der Inhalt des Briefes
oder Paketes war.Aber dann kannst Du ebay gleich abschaffen.Oder willst
Du eine Ware jedesmal per Gerichtsvollzieher zustellen lassen?Außerdem
kann der Verkäufer ja einen Zeugen...
Antworte in dem geöffneten Fall einfach,dass Du den Artikel verschickt
hast. Wenn Du Privatverkäufer bist, trägt der Käufer dasVerlustrisiko
auf dem Transportweg. Wenn Du auch noch einen Einlieferungsbeleg
hast,kannst Du den an die Antwort ja dranhän...