Sobald der "Nichtzahler"innerhalb des Streitfalles z.B. mit
"Blödmann"antwortet-hat er sein Bewertungsrecht ..... Mir selber
passiert-Antwort bei mir: "ey du spinner du basdard alter du hurnsohn
hap gezalt"stand.
"Es macht auch gar keinen Sinn einen Nichtzahler negativ zu
bewerten.Außer einer zweifelhaften Genugtung Deinerseits. Als Verkäufer
kannst Du Käufer mit negativen Bewertungen nicht ausschliessen. Wichtig
ist daher, einen unbezahlten Artikel zu melden...