Ist doch klar.Wenn Du kostenlosen Versand anbietest, dann gilt das
selbstverständlich auch für den Preisvorschlag. Wenn du das nicht
willst, musst du demnächst die Versandkosten angeben, und sie nicht im
Artikelpreis verstecken.
Du hast die Couch doch erst vor einer Stunde eingestellt.Wusstest du vor
einer Stunde noch nicht, dass du dich an die Couch gewöhnt hast? Wie
merkwürdig! Du kannst das Angebot beenden.
"Aber man kann doch nicht erwarten das man ein ausgeschriebenes Defekt
Gerät ersteigert und sich dann hinterher beschwert das es wirklich
defekt ist...???"Kommt immer darauf an, wie man den Defekt
beschreibt.Wenn man nur einen Defekt angibt (Endstufe...