Es gab wärend eines Verkaufs ein Missverständnis. Der Käufer wünschte
zunächst den Abbruch, den ich einleitete.Inzwischen sind alle Fragen
geklärt, der Käufer hat die Ware erhalten. Ich möchte den Abbruch
rückgängig machen. Er gilt als nicht bestätig...