15-11-2012 16:06
Hallo. Eine meiner Käuferinnen bittet mich, von Ihrem Kauf bei mir zurück zutreten zu können. Da die Erklärung für mich einigermaßen glaubhaft scheint, wäre ich damit einverstanden. Nun meine Frage: Wer muß einen Fall eröffnen? Sie oder ich? Muß ich die betreffende Ware an den unterlegenden Bieter verkaufen oder darf ich die Ware wieder neu einstellen? Danke für hilfreiche Antworten. LG
Hallo,
den Transaktionsabbruch mußt du einleiten.
Sprich dich vorher nochmal mit der Käuferin ab. Lehnt sie ab, ist die Provision futsch.
Info ==> http://pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-process.html
Du kannst den Artikel einem unterlegenen Bieter anbieten, mußt es aber nicht. Und bitte immer nur ein Angebot zur gleichen Zeit, außer du hast den Artikel mehrfach.
Wenn es dir lieber ist, kannst du den Artikel auch wieder einstellen.